Ein Wechsel der Kfz-Versicherung gestaltet sich wesentlich einfacher, als die meisten Menschen glauben. Trotzdem nehmen vergleichsweise wenige Versicherte die Chance wahr, jedes Jahr im Herbst nach einer günstigeren Versicherung Ausschau zu halten, und anschließend zu dieser zu wechseln. Vielleicht liegt es an den fehlenden Informationen oder ist reine Bequemlichkeit. Fakt ist: Unter Umständen sind die Unterschiede so groß, dass sich allein durch den Wechsel einer Kfz-Versicherung (der in der Regel nur wenige Minuten Arbeit erfordert!) mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen lassen. Damit ist der Jahresurlaub schon so gut wie finanziert!
Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko?
Wer sich daher doch zu einem Wechsel seiner Autoversicherung oder zu einem Neuabschluss entschließt, für den stellt sich die Frage, welche Versicherungsform zu bevorzugen ist. Reicht der gesetzlich geforderte Standardschutz durch die Haftpflichtversicherung bereits aus? Oder wäre der zusätzliche Abschluss einer Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt von mehreren Faktoren ab, welche Versicherungsform im Einzelfall anzuraten ist. Dazu nachfolgend ein paar grundlegende Informationen.
Der Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug in Deutschland zwingend erforderlich, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll. Die Haftpflichtversicherung dient jedoch nicht dazu, den Versicherten beziehungsweise sein Fahrzeug vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet konkret: Die Haftpflichtversicherung reguliert immer nur die Schäden anderer, wenn diese schuldhaft durch den Versicherten verursacht wurden. Zur Regulierung der Schäden am eigenen Fahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zuständig.
Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit geringem Restwert
Aus diesen Fakten ergibt sich bereits der erste Hinweis, in welchen Fällen es sinnvoll ist, lediglich eine Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen. Der geforderte Basisschutz reicht immer dann aus, wenn das Fahrzeug eine gewisse Wertgrenze nicht überschreitet, so dass die Versicherungsbeiträge über einen durchschnittlichen Zeitraum gerechnet höher wären als der Restwert des Fahrzeugs. Es lohnt sich also, den maximal möglichen Schaden am Fahrzeug einmal den Beiträgen für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung gegenüberzustellen. Ergibt sich daraus ein Ungleichgewicht, das heißt, der Fahrzeugrestwert steht in keinem Verhältnis zur Höhe der Versicherungsbeiträge, so reicht der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Dies gilt übrigens nicht nur für den Fall eines Schadens am eigenen Fahrzeug, sondern beispielsweise auch bei einem Diebstahl. Auch hier spielt es die ausschlaggebende Rolle, wie hoch der Restwert des Fahrzeuges ist und wie hoch auf der anderen Seite die Versicherungsbeiträge für einen zusätzlichen Teil- oder Vollkaskoschutz ausfallen.
Die Teilkaskoversicherung kann optional zum Basisschutz durch die Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Kosten beziehungsweise zahlt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs aus, wenn dieses gestohlen wird oder aus anderen Gründen, wie beispielsweise Vandalismus oder die Einwirkung von Elementarschäden, zum Totalschaden wird. Der Abschluss eines solchen Teilkaskoschutzes lohnt sich in der Regel bei Fahrzeugen in einem Alter von circa fünf bis zehn Jahren. Tipp: Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge (z. B. LKW, Transporter und Busse oder Hochdachkombis wie der Fiat Doblò) sollten unbedingt zumindest mit einer Teilkasko-Police versichert werden.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bietet schließlich den vollen Rundumschutz. Hier reguliert die Versicherung nicht nur dann den Schaden, wenn das Fahrzeug gestohlen oder durch andere, vom Halter nicht zu beeinflussende Faktoren beschädigt wurde, sondern auch in den Fällen, in denen der Halter selbst Schuld an einem entstandenen Schaden hat. Die Vollkaskoversicherung reguliert den Schaden also auch dann, wenn der Versicherte diesen schuldhaft verursacht hat. Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Spielen beim Schadenshergang Alkohol oder Drogen eine Rolle, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug ganz oder teilweise verweigert. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird in der Regel für Neufahrzeuge und Fahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind, empfohlen. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann sich diese Grenze allerdings deutlich nach hinten verschieben.
Wann der Abschluss welcher Versicherungsform sinnvoll ist, liegt jedoch immer auch an der persönlichen Betrachtungsweise des Halters. Es hängt also davon ab, welche Versicherungsbeiträge er zu zahlen bereit ist und welche Schadenssumme er im Ernstfall selbst übernehmen kann beziehungsweise möchte.