Sechs Jahre lang blieb Zeit zur Vorbereitung, doch ab dem 28. Juni wird es ernst: Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Onlinehändler in Deutschland in Kraft. Trotz dieser langen Übergangsfrist gehen viele Händler weiterhin davon aus, dass sie von den neuen Regelungen nicht betroffen seien. Dabei handle es sich um ein weit verbreitetes Missverständnis, betont Elisa Rudolph, Justiziarin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh). Ihrer Einschätzung nach gelte das Gesetz grundsätzlich für sämtliche Onlinehändler – unabhängig von Unternehmensgröße, Sortiment oder Vertriebsweg, sei es ein eigener Onlineshop oder der Verkauf über digitale Marktplätze.
Wer sich bislang nicht mit den Anforderungen des BFSG auseinandergesetzt hat, muss künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – inklusive möglicher Kosten. Zudem entsteht aktuell eine Marktüberwachungsstelle der Länder, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen kontrollieren soll.
Wie Rudolph weiter erklärt, handle es sich bei Barrierefreiheit nicht um ein einmaliges Projekt, sondern um einen fortlaufenden Prozess. Technische Entwicklungen würden immer wieder neue Anforderungen mit sich bringen, weshalb eine vollständig barrierefreie Website nur schwer erreichbar sei. Entscheidend sei, dass Händler ihre digitalen Angebote kontinuierlich an den aktuellen technischen Stand anpassen.
Das BFSG formuliert zwar grundlegende Anforderungen und verweist in der dazugehörigen Verordnung auf relevante Standards, lässt jedoch viele Fragen zur praktischen Umsetzung offen. Trotz großer Anstrengungen stünden Händler bei der Umsetzung vor zahlreichen Unsicherheiten – insbesondere bei Detailregelungen. Hinzu komme, dass nicht nur Websites betroffen seien, sondern auch Apps, Kundenkommunikation per Chat oder E-Mail sowie Aktivitäten im Bereich Social Commerce. Der bevh ruft deshalb die zuständigen Marktüberwachungsbehörden dazu auf, die Umsetzbarkeit der Vorschriften in einem ausgewogenen Verhältnis zur technischen Realität zu bewerten.
Trotz aller Herausforderungen sollten sich Händler nicht entmutigen lassen. Vielmehr biete Barrierefreiheit die Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und die Kundenbindung zu stärken – insbesondere mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft.
Unterstützung erhalten Händler unter anderem über die Infoseite „Q\&A Barrierefreie Onlineshops“ sowie durch die Rechtsberatung des bevh für Mitglieder.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) / Veröffentlicht am 24.06.2025