Kurz vor dem Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie fordert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass Marktplätze und deren Zahlungstöchter nicht als „Dritte“ im Sinne des Gesetzes gelten dürfen. Hintergrund ist eine unklare Definition im ursprünglichen Richtlinientext. Danach greift die Regelung nur dann, wenn bei Zahlungen ein externer Dritter – etwa PayPal oder Klarna – eingebunden ist. Ob Marktplätze und ihre eigenen Bezahlgesellschaften ebenfalls darunterfallen, bleibt bislang offen.
Nach Einschätzung von Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales beim bevh, könnte diese Unklarheit dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf Rechnung umfangreiche Angaben machen müssten. Sie verweist darauf, dass mehr als die Hälfte aller Online-Einkäufe über Marktplätze abgewickelt werde. Sollten diese Anbieter künftig als Dritte gelten, wäre jeder Kauf auf Rechnung – selbst bei geringen Beträgen – wie ein Kreditvertrag zu behandeln. Trotz fehlender Zinsen und bestehender Sicherheit müssten Kundinnen und Kunden ihr Einkommen offenlegen. Zudem entstünden neue Informationspflichten für Händler, die den Bezahlprozess unterbrechen würden. Laut Marktforschung des Verbands sei die Mehrheit der Befragten nicht bereit, unter solchen Bedingungen weiterhin auf Rechnung einzukaufen. Der bevh fordert deshalb, dass die Bundesregierung für eine kundenfreundliche Umsetzung sorge und zusätzliche Kontrolle vermeide.
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Carsten Herresthal kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, den Begriff des „Dritten“ zu präzisieren. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass die Ausgliederung von Forderungsmanagement durch Händler in Tochter- oder Konzerngesellschaften ausdrücklich von der Richtlinie ausgenommen werde.
Der bevh warnt die Politik nachdrücklich davor, durch eine zu weite Auslegung der Richtlinie die Datensammelbestrebungen der EU zu verstärken. Andernfalls drohe, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf unsicherere Bezahlarten ausweichen würden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)/ Veröffentlicht am 02.09.2025