Discounter: Urteil zu verpflichtender Rücknahme von Elektrogeräten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kürzlich zwei bedeutende Erfolge im Interesse der Verbraucher erzielt: Das Landgericht Mainz und das Landgericht Frankenthal haben jeweils Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) und die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG dazu verpflichtet, ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen, wie es das Gesetz vorschreibt. Bei Testbesuchen hatte die DUH festgestellt, dass diese Rücknahmepflicht von den beiden Discountern nicht eingehalten wurde, was zu den Klagen führte.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich kritisch über die Tatsache, dass Aldi Süd und Lidl erst durch gerichtliche Entscheidungen dazu angehalten werden mussten, ihre gesetzlichen Pflichten zur Rücknahme von Elektroschrott zu erfüllen. Sie betrachtet das Urteil als ein deutliches Signal an alle Lebensmittelhändler, insbesondere an Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die ebenfalls Klagen anhängig sind. Sie kritisierte, dass das Verhalten dieser Unternehmen Verunsicherung bei den Verbrauchern schaffe und sich negativ auf Umwelt und Klima auswirke.

Die Sammelquote für Elektroschrott ist weiterhin rückläufig und erreicht nun alarmierende 32 Prozent, was weit unter der gesetzlichen Zielvorgabe liegt. Dies ist angesichts der Klimakrise, des Rohstoffmangels und der Umweltzerstörung besonders besorgniserregend.

Agnes Sauter, Leiterin der ökologischen Marktüberwachung bei der DUH, forderte alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten unverzüglich in allen Filialen zu gewährleisten, intensiv darüber zu informieren und die Prozesse verbraucherfreundlich zu gestalten. Sie betonte, dass die DUH weiterhin Tests durchführen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen werde, solange die Landesbehörden nicht ausreichend kontrollieren.

Trotz der gesetzlichen Verpflichtung, die seit dem 1. Juli 2022 besteht, sind viele Verbraucher noch immer nicht ausreichend darüber informiert, dass sie ihre alten Elektrogeräte bei großen Supermärkten, Discountern und Drogerien kostenlos zurückgeben können. Die DUH fordert, dass diese Rücknahmen durch gut geschultes Personal und in brandschutzsicheren Sammelbehältern im Kassenbereich oder durch direkte Übergabe an die Mitarbeiter erfolgen, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu vermeiden.

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Nach den Urteilen gegen Aldi Süd und Lidl, die auf einen früheren Erfolg gegen Norma folgen, stehen weitere Gerichtsverfahren gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount bevor. Aldi Süd und Lidl haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Landgerichte Mainz und Frankenthal Berufung einzulegen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V. / Veröffentlicht am 04.06.2024