Finanzielle Schwierigkeiten und rechtliche Möglichkeiten im Überblick 

Offene Forderungen entstehen nicht immer durch dauerhaft zu hohe Ausgaben, sondern können ebenso auf einen längeren Verdienstausfall, eine Trennung, gesundheitliche Einschränkungen oder eine gescheiterte Selbstständigkeit zurückzuführen sein. Treffen mehrere finanzielle Belastungen zusammen, können offene Forderungen innerhalb kurzer Zeit zunehmen. Mahnungen, Inkassoverfahren oder Kontopfändungen erschweren zusätzlich den Überblick über die eigene finanzielle Situation.

Werden bestehende Forderungen unübersichtlich und reichen die eigenen Mittel nicht mehr aus, stellt sich häufig die Frage nach dem weiteren rechtlichen Vorgehen. Eine Insolvenzberatung beginnt deshalb mit einer vollständigen Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dabei werden Forderungen, Einkünfte, laufende Verpflichtungen und vorhandene Vermögenswerte zusammengestellt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Kurzfassung

  • Eine Insolvenzberatung dient der rechtlichen und wirtschaftlichen Einordnung einer bestehenden Überschuldung.
  • Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz unterscheiden sich hinsichtlich der betroffenen Personengruppen und des gesetzlichen Ablaufs.
  • Vor einer Verbraucherinsolvenz sieht die Insolvenzordnung grundsätzlich einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor.
  • Für den Insolvenzantrag werden unter anderem Einkommensnachweise, eine vollständige Gläubigerübersicht sowie Angaben zu bestehenden Verbindlichkeiten und vorhandenem Vermögen benötigt.
  • Das gerichtliche Verfahren umfasst mehrere aufeinanderfolgende Abschnitte und endet nicht mit der Antragstellung.

 

Auslöser einer Überschuldung

Eine finanzielle Schieflage beginnt vielfach mit einzelnen unbezahlten Rechnungen. Können laufende Verpflichtungen wegen eines geringeren Einkommens nicht mehr vollständig erfüllt werden, kommen weitere Zahlungsrückstände hinzu. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kurzarbeit gehören ebenso zu den möglichen Ursachen wie persönliche Veränderungen oder ungeplante Ausgaben. Mit jeder weiteren Mahnung steigt der offene Gesamtbetrag.

Eine weitere Ursache für finanzielle Schwierigkeiten kann die Trennung von Ehe- oder Lebenspartnern sein. Zusätzliche Wohnkosten oder Unterhaltsverpflichtungen verändern in vielen Fällen die bisherige finanzielle Situation. Selbstständige sind dagegen häufig mit schwankenden Einnahmen, ausbleibenden Zahlungseingängen oder dem Wegfall von Aufträgen konfrontiert. Die Auslöser einer Überschuldung unterscheiden sich damit deutlich, während sich die rechtlichen Möglichkeiten zur Bewältigung der finanziellen Situation nach denselben gesetzlichen Vorgaben richten.

siehe auch   Ökonomie Definition

Insolvenzberatung und Insolvenzverfahren voneinander unterscheiden

Zwischen einer Insolvenzberatung und einem Insolvenzverfahren besteht ein wesentlicher Unterschied. Zu Beginn werden sämtliche Forderungen erfasst sowie Unterlagen wie Einkommensnachweise, Kreditverträge, Mahnschreiben, Kontoauszüge und Angaben zu vorhandenem Vermögen ausgewertet. Anschließend werden die gesetzlichen Möglichkeiten eingeordnet. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Ein Insolvenzverfahren beginnt dagegen erst mit einem gerichtlichen Antrag und folgt den Vorgaben der Insolvenzordnung. Deshalb steht die Beratung zeitlich vor dem eigentlichen Verfahren. Dadurch liegen sämtliche Angaben für die weitere rechtliche Prüfung vollständig vor.

Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz unterscheiden sich deutlich

Für Privatpersonen kommt die Verbraucherinsolvenz in Betracht. Dieses Verfahren setzt grundsätzlich voraus, dass zuvor versucht wurde, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Scheitert dieser Einigungsversuch, kann anschließend ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden.

Die Regelinsolvenz richtet sich dagegen überwiegend an Unternehmen sowie an Selbstständige, deren wirtschaftliche Verhältnisse nicht unter die Vorschriften der Verbraucherinsolvenz fallen. Beide Verfahren richten sich nach der Insolvenzordnung, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Voraussetzungen und einzelner Verfahrensschritte.

Außergerichtlicher Einigungsversuch als gesetzliche Voraussetzung

Vor der Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz sieht die Insolvenzordnung grundsätzlich einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Dabei wird geprüft, ob sich die bestehenden Forderungen ohne gerichtliches Verfahren regeln lassen. Voraussetzung hierfür ist eine vollständige Übersicht über sämtliche Gläubiger sowie die jeweilige Forderungshöhe.

Kommt keine Einigung zustande, wird das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs durch eine entsprechende Bescheinigung dokumentiert. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und muss dem Insolvenzantrag beigefügt werden. Erst danach kann das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.

Vorbereitung des Insolvenzantrags

Nach Abschluss des außergerichtlichen Einigungsversuchs folgt die Vorbereitung des Insolvenzantrags. Dafür werden unter anderem Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Kreditverträge, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Angaben zu bestehenden Verbindlichkeiten und vorhandenem Vermögen zusammengestellt.

Zusätzlich wird eine vollständige Gläubigerübersicht mit den jeweiligen Forderungsbeträgen erstellt. Fehlende oder unvollständige Angaben können Rückfragen des Insolvenzgerichts oder Verzögerungen im Verfahren nach sich ziehen. Eine Insolvenzberatung unterstützt bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen und prüft deren Vollständigkeit.

siehe auch   Monetär Definition

Ablauf nach der Antragstellung

Mit Eingang des Insolvenzantrags beginnt das gerichtliche Verfahren. Das zuständige Amtsgericht prüft zunächst die eingereichten Unterlagen. Anschließend werden weitere Verfahrensschritte nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Während des laufenden Verfahrens bestehen verschiedene Mitwirkungs- und Auskunftspflichten. Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen dem Insolvenzverwalter beziehungsweise dem zuständigen Gericht mitgeteilt werden. Daneben prüft der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erteilt werden. Sie tritt jedoch nicht automatisch ein, sondern setzt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen während des gesamten Verfahrens voraus.

Aufgaben einer Insolvenzberatung während des Verfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein weiterer gesetzlich geregelter Verfahrensabschnitt. Während dieser Zeit erhalten Beteiligte unter anderem Schreiben des Amtsgerichts oder des Insolvenzverwalters. Teilweise werden ergänzende Nachweise benötigt oder Fristen gesetzt, die eingehalten werden müssen. Eine Insolvenzberatung unterstützt dabei, den Inhalt solcher Schreiben nachzuvollziehen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Neben der Einordnung gerichtlicher Schreiben kann auch erläutert werden, welche Mitwirkungspflichten während des Insolvenzverfahrens bestehen. Änderungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse müssen dem Insolvenzgericht beziehungsweise dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Außerdem sind gesetzte Fristen einzuhalten und angeforderte Unterlagen vollständig einzureichen.

Fazit

Eine Insolvenzberatung dient der rechtlichen Einordnung einer bestehenden Überschuldung und steht zeitlich vor einem möglichen Insolvenzverfahren. Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und des Anwendungsbereichs. Vor einer Verbraucherinsolvenz ist regelmäßig zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgesehen. Erst danach kann das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, dessen weiterer Ablauf den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung folgt.