Förderprogramm für E-Autos: Kritik an klimaschädlichen Fehlanreizen

Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) offenbaren aktuelle Recherchen erhebliche Widersprüche im von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgestellten Förderprogramm für Elektrofahrzeuge. Kurz vor der Präsentation seien auf Druck großer Automobilhersteller die zulässigen CO₂-Grenzwerte angehoben worden. Zudem sei bei Plug-in-Hybriden eine alternative statt kumulative Erfüllung der Förderkriterien eingeführt worden. In der Folge würden ausgerechnet besonders klimaschädliche neue Verbrennerfahrzeuge mehrerer deutscher Premiumhersteller förderfähig. Entgegen der öffentlichen Darstellung gehe es dabei nicht um einzelne Modelle, sondern um eine Vielzahl leistungsstarker PHEV-Neuwagen mit Benzinmotoren von bis zu 400 PS, die künftig Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro erhalten könnten.

Möglich werde dies durch eine Regelung, nach der bei Plug-in-Hybriden entweder eine elektrische Reichweite von 80 Kilometern oder ein CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer ausreiche. Beide Bedingungen müssten nicht gleichzeitig erfüllt sein. Zusätzlich sei der CO₂-Grenzwert auf Wunsch der Industrie von ursprünglich 50 auf 60 Gramm angehoben worden. Dadurch steige der Anteil förderfähiger Verbrenner-PHEV-Modelle um rund neun Prozent auf mehr als die Hälfte der aktuell angebotenen Fahrzeuge. So könnten selbst Modelle mit sehr hoher Motorleistung profitieren, sofern sie formell eine ausreichende elektrische Reichweite nachweisen. Auch bei reinen Elektroautos plane die Bundesregierung, besonders schwere und energieintensive Luxusfahrzeuge in die Förderung einzubeziehen.

Erstmals ermögliche die Ausgestaltung des Programms zudem wohlhabenden Haushalten, unabhängig von ihrem Vermögen staatliche Zuschüsse zu erhalten. Da bei der Antragstellung ausschließlich das Einkommen berücksichtigt werde, könnten Personen mit hohem Vermögen, aber geringem laufenden Einkommen, pro Fahrzeug die volle Förderung erhalten. Auch innerhalb von Familien ließen sich Konstellationen nutzen, bei denen Fahrzeuge formal auf einkommensschwächere Angehörige zugelassen würden, während der finanzielle Vorteil der gesamten Familie zugutekomme. Auf diese Weise könnten sogar mehrere Fahrzeuge staatlich mitfinanziert werden.

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Das Förderprogramm habe ein Volumen von drei Milliarden Euro und solle aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, erklärte dazu, dass hier Klimaschutzmittel zweckentfremdet würden, um fossil geprägte Geschäftsmodelle der Autoindustrie zu stützen. Die Förderung besonders emissionsstarker Verbrennerfahrzeuge mit elektrischem Zusatzantrieb verstoße aus seiner Sicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Die DUH kündigte an, im parlamentarischen Verfahren aktiv gegen diese Fehlsteuerung vorzugehen. Stattdessen solle das Geld für einen dauerhaft günstigen Ladestrompreis für effiziente Elektroautos sowie für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt werden. Sollte das Programm dennoch beschlossen werden, wolle die DUH rechtlich dagegen vorgehen. Das Vorgehen der Bundesregierung zeige nach Auffassung des Verbands erneut, dass weder konsequenter Klimaschutz noch ein sozial ausgewogener Umstieg auf Elektromobilität im Mittelpunkt stünden. Vielmehr handele es sich um eine milliardenschwere Unterstützung für eine Industrie, die zu lange versäumt habe, bezahlbare und effiziente Elektrofahrzeuge anzubieten, und nun besonders klimaschädliche Modelle fördern lassen wolle – finanziert aus einem Fonds, der eigentlich für den Ausstieg aus fossilen Energien und für zukunftsfähige Technologien gedacht sei.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 23.01.2026