Gravierende Mängel in der Friseurbranche aufgedeckt

Vom 23. bis 27. September führten etwa 1000 Einsatzkräfte Kontrollen in Friseursalons und Barbershops in Nordrhein-Westfalen durch. An diesen Einsätzen waren Mitarbeitende der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzverwaltung sowie Angestellte aus verschiedenen kommunalen und staatlichen Behörden, einschließlich Polizei und Ausländerbehörden, beteiligt. Die gemischten Teams überprüften insgesamt 414 Betriebe mit über 880 Beschäftigten.

Die Arbeitsschutzverwaltung legte besonderen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften im Arbeitsschutz. Dies umfasste unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge. Zudem wurden der Zustand der Betriebe sowie die Sicherheit der Arbeitsmittel kontrolliert, und es wurde überprüft, ob die Arbeitszeiten den Vorschriften entsprachen.

In mehr als 90 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt, sowohl in solchen mit Meisterbrief als auch in ohne. Der Großteil der kontrollierten Betriebe war nicht in der Lage, eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen, was sich in der hohen Zahl festgestellter Mängel im Arbeitsschutz widerspiegelte. Dazu gehörten unter anderem fehlende Kennzeichnungen von Flucht- und Rettungswegen, nicht durchgeführte elektrische Prüfungen von Geräten wie Haartrocknern sowie abgelaufene Feuerlöscher und unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen. In einem Fall mussten die Aufsichtsbeamten vor Ort das Betreten eines Lagerraums aufgrund von Schimmelbefall verbieten.

Der Arbeitsminister betonte die Unzulässigkeit der festgestellten Mängel und unterstrich, dass alle Beschäftigten Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen hätten. Er erläuterte, dass die gemeinsamen Kontrollen darauf abzielten, gesetzeskonforme Betriebe zu schützen und sich für eine gerechte, transparente und gesunde Arbeitswelt einzusetzen. Die alarmierenden Ergebnisse der Kontrollen verdeutlichten die Notwendigkeit jährlicher, umfassender Prüfungen der Branche.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften zudem, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet hatten, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen wurden und ob ausländische Beschäftigte über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel verfügten. Zudem wurde kontrolliert, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten wurden.

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In 18 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder illegalen Aufenthalt. Zudem wurden 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, hauptsächlich wegen Verdachts auf unerlaubte Ausländerbeschäftigung und Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Zusätzlich zu den bereits eingeleiteten Verfahren ergaben sich während der Kontrollen 301 Sachverhalte, die weitere Untersuchungen durch die Finanzkontrolle erforderten. In 112 Fällen musste überprüft werden, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, während in 60 Fällen zu klären war, ob die Unternehmen ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführten. Darüber hinaus befanden sich 81 Fälle hinsichtlich möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und fünf Fälle mit mutmaßlichen Verstößen im Aufenthaltsrecht in Klärung. Es wurden auch 43 weitere Fälle identifiziert, die Hinweise auf zusätzliche Rechtsverstöße wie Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften enthielten.

Die Präsidentin der Finanzkontrolle betonte die Bedeutung der interbehördlichen Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Sie hob hervor, dass der risikoorientierte Ansatz der Finanzkontrolle in den Prüfungen entscheidend für wirksame Maßnahmen sei. Außerdem stellte sie fest, dass die Aktionstage präventiven Charakter hätten und ein klares Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen sollten.

Die kommunalen Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit führen Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Vorschriften durch, insbesondere im Friseurhandwerk. Dabei wurden etwa 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wobei die Hälfte auf fehlende Eintragungen in die Handwerksrolle zurückzuführen ist.

Für die Ausübung des Friseurhandwerks ist ein Meistertitel oder ein angestellter Betriebsleiter erforderlich, der dem Betrieb in gleichem Maße zur Verfügung steht wie ein Meister. In über 50 Fällen besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung, was zu Nachkontrollen führen wird.

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In vier besonders gravierenden Fällen wurde die sofortige Schließung des Betriebs angeordnet, während in einem weiteren Fall eine Türversiegelung vorgenommen wurde.

Die Wirtschaftsministerin hob die Notwendigkeit flächendeckender Kontrollen hervor und wies darauf hin, dass diese Maßnahmen als Antwort auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche entstanden seien. Die Ergebnisse der Kontrollen verdeutlichten die Dringlichkeit intensiver Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen zum Schutz fairen Wettbewerbs und der Mehrheit der Betriebe, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Sie dankte den Einsatzkräften für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der geltenden Gesetze.

Im Rahmen der Kontrollaktion führte die Polizei Nordrhein-Westfalen über 730 Identitätsfeststellungen durch und erstattete acht Strafanzeigen sowie sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Darüber hinaus wurden drei Personen vorläufig festgenommen.

Für weitere Informationen zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen stehen die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter zur Verfügung.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW / Veröffentlicht am 17.10.2024