Der Fall um mutmaßlich verlorene Beitragsgelder bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen weitet sich aus. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe rund 40 Millionen Euro in umstrittene Immobilienfonds investiert.
Bereits zuvor hatte die AOK Bremen mitgeteilt, 5,5 Millionen Euro in den Verius-Fonds angelegt zu haben. Diese Summe musste die Kasse inzwischen vollständig abschreiben.
Fehlinvestitionen steigen auf knapp 220 Millionen Euro
Nach aktuellem Stand erhöht sich die bekannte Summe der Fehlinvestitionen beteiligter Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigungen auf knapp 220 Millionen Euro. Mitte Juli hatten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung zunächst über 173 Millionen Euro berichtet.
Aus Kreisen der Finanzbranche heißt es zudem, dass 28 Krankenkassen und KVen insgesamt sogar mehr als 500 Millionen Euro in Verius-Fonds investiert haben könnten. Viele der angefragten Kassen äußern sich bislang jedoch nicht zu ihren Anlagen.
Bei den investierten Mitteln handelt es sich um Beitragsgelder der Krankenkassen sowie um Mitgliedsbeiträge der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Gelder müssen nach gesetzlichen Vorgaben besonders konservativ, risikoarm und nach strengen Regeln angelegt werden.
Externe Anwälte sollen Investitionen prüfen
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die AOK Bremen wollen die Vorgänge nun aufarbeiten lassen. Beide Institutionen haben externe Anwälte eingeschaltet.
Geprüft werden soll unter anderem, wie es zu den Fehlinvestitionen kommen konnte und ob Verantwortliche haftbar gemacht werden können.
Gutachten sollten Investierbarkeit bestätigen
Nach den Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wurden Krankenkassen offenbar mit Gutachten von einer Beteiligung überzeugt. Den Medien liegen mehrere Gutachten vor, darunter von KPMG. Darin soll eine grundsätzliche juristische Investierbarkeit der Fonds für Krankenkassen und KVen trotz strenger Anlagevorschriften bestätigt worden sein.
Die IKK Classic und die AOK Bremen berichten demnach, dass solche Unterlagen an Krankenkassen geschickt wurden, um sie von einem Investment zu überzeugen. KPMG äußerte sich auf Anfrage nicht zu den damaligen Gutachten und verwies auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten.
Verkaufsprospekt nennt zahlreiche Risiken
Gleichzeitig enthielt der offizielle Verkaufsprospekt eines Verius-Fonds laut Recherche mehr als 25 Risiken. Drei davon wurden als hoch eingestuft. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass ein Investment zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals führen könne.
In späteren Bilanzen finden sich nach den Recherchen vor allem Anlagen mit Verzinsungen von 15 bis 18 Prozent. Solche Renditen deuten auf Hochrisikoinvestments hin und könnten den strengen Anlagekriterien von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen widersprechen.
Fondsanbieter verweist auf Transparenz
Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. betont, von Beginn an für größtmögliche Transparenz gesorgt zu haben. Die konkreten Investments des Fonds einschließlich der jeweiligen Zinssätze seien seit Auflage des Fonds in den Jahresabschlüssen enthalten gewesen. Diese seien im Handelsregister frei zugänglich.
Viele der angefragten Kassen und KVen wollten sich laut Recherche nicht zu den im Verkaufsprospekt genannten Risiken äußern.
Einzelne Kassen sehen sich unzureichend informiert
Die BKK Gildemeister Seidensticker ließ über ihre Anwälte mitteilen, dass beim Kauf der ersten Investitionstranche der Verkaufsprospekt noch nicht veröffentlicht gewesen sei. Die der Kasse damals vorliegenden Unterlagen hätten eine entsprechende Risikoaufschlüsselung nicht enthalten.
Außerdem beklagt die Kasse, nicht frühzeitig über Investmentstrukturen und Zinssätze informiert worden zu sein.
Die AOK Bremen verweist darauf, dass ihre Risikobewertung auf einem KPMG-Gutachten beruht habe. Dieses habe Investments in den Verius-Fonds grundsätzlich als vereinbar mit den strengen Regeln des Sozialgesetzbuchs IV bewertet.
Mehrere Klagen in Frankfurt
Fünf Krankenkassen beziehungsweise Kassenärztliche Vereinigungen haben inzwischen in Frankfurt Klage eingereicht. In den Verfahren dürfte auch geklärt werden, ob die Institutionen bei ihren Anlagen zu hohe Risiken eingegangen sind.
Der Fall wirft damit grundlegende Fragen zum Umgang mit Beitragsgeldern, zur Verantwortung der beteiligten Finanzakteure und zur Kontrolle von Anlageentscheidungen im Gesundheitswesen auf.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von NDR Norddeutscher Rundfunk/Veröffentlicht am 06.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.