Ab dem 20. Juni gelten EU-weit neue Vorschriften zur Verbesserung des Ökodesigns von Smartphones, Tablets und schnurlosen Telefonen. Ergänzend dazu wird ein Energielabel eingeführt, das verpflichtende Angaben zu verbraucher- und umweltrelevanten Produkteigenschaften enthält. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet diese Maßnahmen als positiven Fortschritt – sowohl für den Umweltschutz als auch für Konsumentinnen und Konsumenten, die dadurch leichter langlebigere und ökologisch vorteilhaftere Geräte auswählen können. Aus Sicht der DUH sollten die neuen Regelungen jedoch nicht auf diese Produktgruppen beschränkt bleiben, sondern konsequent auf alle Elektrogeräte ausgeweitet werden, um Ressourcen nachhaltig zu schonen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz betonte, dass die neuen Vorgaben ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigerer Elektronik und besserer Verbraucherinformation seien. Gleichzeitig verwies sie auf die Vielzahl anderer Elektrogeräte, die noch immer nicht erfasst würden. Der zunehmende Berg an kurzlebigen, schwer reparierbaren Geräten sei ein ernstzunehmendes Problem. Ihrer Ansicht nach sollten künftig alle Elektrogeräte umfassend gekennzeichnet werden – etwa hinsichtlich Ersatzteilverfügbarkeit, Softwareupdates, Reparaturmöglichkeiten und Lebensdauer. Sie appellierte an Umweltminister Schneider, sich auf EU-Ebene für produktübergreifende Mindestanforderungen im Rahmen der Ökodesignverordnung starkzumachen.
Zukünftig sind Hersteller verpflichtet, Ersatzteile wie Akkus, Bildschirme und Kameramodule für mindestens sieben Jahre nach Verkaufsbeginn bereitzuhalten. Softwareupdates müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren angeboten werden. Zudem müssen die Geräte eine hohe Akkuleistung sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber Stürzen aufweisen. Das neue Energielabel liefert neben der Energieeffizienzklasse auch Informationen zur Akkulebensdauer, Reparierbarkeit sowie zur Schutzwirkung gegen Wasser, Staub und Stöße.
Auch Thomas Fischer, bei der DUH zuständig für den Bereich Kreislaufwirtschaft, sieht in den neuen Anforderungen einen deutlichen Fortschritt. Aus seiner Sicht verbessert das Label die Vergleichbarkeit beim Gerätekauf erheblich, da es Konsumentinnen und Konsumenten gezielt ermöglicht, umweltfreundlichere Modelle auszuwählen. Damit die Maßnahmen Wirkung zeigen, müssten Händler jedoch ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Kennzeichnung nachkommen. Die DUH kündigte an, stichprobenartige Kontrollen im Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen rechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./ Veröffentlicht am 18.06.2025