Nordrhein-Westfalen hat nun einen Commercial Court

Am Donnerstag, dem 3. April 2025, wurde der Commercial Court für Nordrhein-Westfalen feierlich im Oberlandesgericht Düsseldorf eröffnet. An der Eröffnungsfeier nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik teil. Ab sofort können vor diesem Gericht Verfahren aus den Bereichen Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht mit einem Streitwert von mindestens 500.000 Euro verhandelt werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte, dass Nordrhein-Westfalen für eine moderne und zukunftsfähige Justiz stehe. Besonders die Spezialisierung der Gerichte in Bereichen wie Patentverfahren und Unternehmenstransaktionen habe international hohes Ansehen erlangt. Mit der Einrichtung des neuen Commercial Court am OLG Düsseldorf solle ein starkes staatliches Rechtsprechungsangebot für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten geschaffen werden, das auch in englischer Sprache angeboten wird. Dies solle dem Trend zu privaten Schiedsgerichten entgegenwirken und eine transparente, verlässliche staatliche Rechtsprechung bieten, die den Rechtsstaat stärkt und Nordrhein-Westfalen als Wirtschafts- und Justizstandort in Europa festigt.

Ab dem 1. April 2025 können Länder spezialisierte Senate für wirtschaftsrechtliche Streitverfahren bei Oberlandesgerichten einrichten. Nordrhein-Westfalen erließ bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die erforderliche Rechtsverordnung.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach hob hervor, dass der Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein Symbol für eine moderne, offene und hochspezialisierte Justiz sei. Unternehmerinnen und Unternehmern werde ein attraktiver Gerichtsstandort geboten, der mit internationalen Metropolen konkurrieren könne. Die Hoffnung sei, dass viele Unternehmen das Angebot annehmen und ihre wirtschaftsrechtlichen Streitfälle vor diesem Gericht verhandeln lassen.

Der Commercial Court ermöglicht es Unternehmen, wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro in deutscher oder englischer Sprache durchzuführen, wenn die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Düsseldorf für den ersten Rechtszug vereinbart wird. Dies sorgt für einen verkürzten Instanzenweg und eine schnelle Klärung von Rechtsfragen durch unabhängige Richterinnen und Richter.

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Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur erklärte, dass die Einführung von Commercial Courts die Wirtschaft stärken werde, indem sie schnelle und effiziente Lösungen für wirtschaftliche Streitigkeiten biete. Viele Unternehmen hätten den klassischen Rechtsweg bisher gemieden, da dieser zu langsam und kompliziert sei. Mit den Commercial Courts werde dies geändert, wodurch mehr Rechtssicherheit geschaffen und Deutschland als Wirtschaftsstandort weiter gestärkt werde – ein Vorteil für Investitionen, Innovationen und faire Wettbewerbsbedingungen.

Neben dem Commercial Court in Düsseldorf nehmen auch an den Landgerichten in Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln sogenannte Commercial Chambers ihre Arbeit auf. Hier können wirtschaftsrechtliche Verfahren in englischer Sprache ab einem Streitwert von über 5.000 Euro verhandelt werden. Darüber hinaus wird die bereits bestehende Spezialisierung an diesen Standorten ausgebaut, um auch Verfahren im Bereich erneuerbare Energien (an den Landgerichten Bielefeld und Essen), der Informationstechnologie (am Landgericht Köln) sowie bei Unternehmenstransaktionen (am Landgericht Düsseldorf) englischsprachig zu ermöglichen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 03.04.2025