Die temperaturabhängige Deaktivierung der Abgasreinigung bei Diesel-Pkw ist rechtlich nicht zulässig – das haben sowohl das Verwaltungsgericht Schleswig als auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Nun wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig in einem Musterverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) über die Zulassung eines VW Golf der Abgasstufe Euro 5 mit EA189-Motor entscheiden. Dieses Fahrzeug verfügt über eine solche Abschalteinrichtung (Az.: 3A 113/18).
Das Verfahren könnte weitreichende Folgen haben: Nach Schätzungen der DUH sind noch rund 7,8 Millionen vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs. Sollte das Gericht der Argumentation folgen, wären Rückrufe und Nachrüstungen in großem Umfang denkbar. Die DUH sieht darin einen zwingenden Schritt und betont, dass nur ein amtlicher Rückruf mit technischer Nachrüstung oder Stilllegung sowie einer Entschädigung der Halterinnen und Halter eine wirksame Lösung darstelle.
Auf Grundlage des Musterverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt, führt die DUH bereits weitere Verfahren gegen verschiedene Hersteller von Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c.
Die Verhandlung ist öffentlich. Vor Beginn ab 9 Uhr steht DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor Ort für Gespräche zur Verfügung. Nach der Verhandlung wird er gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger für Interviews bereitstehen.
Teilnehmende:
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Prof. Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger
Kontakt vor Ort:
Matthias Walter, Pressesprecher DUH
Mobil: 0151 26749133
Termine:
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Mittwoch, 24. September 2025, 10 Uhr
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Donnerstag, 25. September 2025, 10 Uhr
Ort:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Saal 6
Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./ Veröffentlicht am 17.09.2025