Die Apothekerkammer Nordrhein kann erneut einen rechtlichen Erfolg verbuchen. Ein Unternehmen aus Grünwald bei München, das zuvor eine zweifelhafte Rabatt-Plattform betrieben hatte, hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Es wurde zugesichert, dass zukünftig keine Rückvergütungen, die als „Dividende“ getarnt waren, mehr an Patienten für hochpreisige Arzneimittel ausgezahlt werden. Die Website wurde inzwischen offline genommen, was darauf hindeutet, dass sich der Betreiber der illegalen Praktiken bewusst war. Zudem versicherte das Unternehmen, keine weiteren Kooperationen mit Apotheken in Deutschland einzugehen, die dieses ungesetzliche Geschäftsmodell unterstützen.
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer, zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang der Angelegenheit. Er betonte, dass die Sicherheit der Patienten in Deutschland wieder einen wichtigen Schritt vorangekommen sei. Medikamente seien komplexe Produkte, die Neben- und Wechselwirkungen haben können, auch mit alltäglichen Lebensmitteln. Deshalb sei eine fundierte Beratung entscheidend, und genau diese werde in Apotheken vor Ort umfassend geboten. Rabatte auf Arzneimittel seien verboten, um sicherzustellen, dass Patienten nicht nur die günstigste, sondern auch die beste Beratung und Betreuung erhalten. Das unzulässige Geschäftsmodell, das auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Rabatte gewähren wollte, stehe im Widerspruch zu diesem Ziel.
Die Plattform, die sich in einem kleinen Haus in Grünwald befand, hatte Kunden als vermeintliche „Aktionäre“ anwerben wollen. Wer regelmäßig teure Medikamente kaufte, sollte Rückzahlungen, also Rabatte, erhalten. Die Website bot eine Möglichkeit, anhand von Handelsnamen und Pharmazentralnummern zu berechnen, wie viel „Cashback“ ein Kunde bekommen würde. Diese Rückvergütungen wurden als „Dividende“ deklariert, was laut Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, natürlich keine Dividenden, sondern illegale Rabatte oder Rückvergütungen waren, die vom Umsatz in bestimmten Apotheken abhingen.
Während der Vorstandssitzung der Kammer im Februar wurde das Geschäftsmodell dieses Unternehmens vorgestellt, und Dr. Mecking erhielt den Auftrag, eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung zu versenden. Bei der Sitzung im März berichtete sie, dass diese bereits abgegeben worden war und die Website mittlerweile offline genommen wurde.
Der Vorstand kommentierte den Vorfall, indem er darauf hinwies, dass solche Fehlentwicklungen im Markt leider nur dann aufgedeckt werden, wenn sich jemand darum kümmert – andernfalls würden solche illegalen Praktiken ungehindert fortgeführt.
Die Apothekerkammer Nordrhein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, setzt sich für die Interessen der über 12.000 Mitglieder ein, die in verschiedenen Bereichen des Apothekenwesens tätig sind. Sie trägt die Verantwortung für die sichere, wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Menschen und stellt sicher, dass dies an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr gewährleistet wird.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Apothekerkammer Nordrhein/ Veröffentlicht am 06.03.2025