VRFF Die Mediengewerkschaft erzielt Erfolg vor Gericht

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Mediengewerkschaft VRFF vor dem Landesarbeitsgericht Mainz verklagt, um feststellen zu lassen, dass die VRFF in einer Betriebsgruppe der Medienbranche nicht tarifzuständig sei. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der VRFF und lehnte die Anträge von ver.di ab.

Der Hintergrund der Klage war, dass sich im Dezember 2023 eine neue Betriebsgruppe der VRFF in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (MA RLP) gegründet hatte. Nachdem die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und der MA RLP erfolglos geblieben waren, schloss die VRFF im Januar 2024 einen Tarifvertrag mit der Medienanstalt. Ver.di wollte nun durch das Verfahren erreichen, dass das Gericht die VRFF als nicht tarifzuständig erklärt.

Das Landesarbeitsgericht bekräftigte jedoch die Tarifzuständigkeit der VRFF für die MA RLP. Es stellte fest, dass die Mitgliedschaft der Beschäftigten der MA RLP in der VRFF gemäß der Satzung der Gewerkschaft gerechtfertigt ist, da die Medienanstalt nicht nur als Kontrollbehörde für Medien fungiert, sondern auch Bürgerprojekte unterstützt, Technik zur Verfügung stellt und Medienberufe ausbildet. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Stefan Rettner, der Zweite Vorsitzende der VRFF auf Bundesebene, äußerte nach dem Urteil seine Enttäuschung über das mangelnde Verständnis von ver.di für die Medienbranche. Auch der Vorsitzende der VRFF-Betriebsgruppe in der MA RLP, Sebastian Lindemans, kritisierte ver.di scharf. Seiner Meinung nach habe die Gewerkschaft bewusst die Interessen der betroffenen Beschäftigten ignoriert und versuchte, die Arbeit der VRFF-Betriebsgruppe aufgrund formaler Argumente zu behindern.

Anke Ben Rejeb, die Erste Vorsitzende der VRFF auf Bundesebene, hob hervor, dass ver.di zwar bei Streiks in der Medienbranche mit der VRFF zusammenarbeite, jedoch bei der Frage der Tarifzuständigkeit eine Monopolstellung anstrebe, die den Anliegen der Beschäftigten zuwiderlaufe. Christiana Ennemoser, ebenfalls Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der VRFF, verwies auf das Recht der Gewerkschaften, selbst zu entscheiden, für welche Arbeitnehmer sie tätig sein wollen, was auch das Gericht bestätigt habe.

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Ver.di hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einzulegen.

Zur Information: Die VRFF Die Mediengewerkschaft e.V. gehört zum dbb beamtenbund und tarifunion und setzt sich für die Interessen der Beschäftigten im Bereich der Medien und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Sie engagiert sich für faire Arbeitsbedingungen, unabhängigen Journalismus und eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von VRFF die mediengewerkschaft/ Veröffentlicht am 19.12.2024