Ein neues Rechtsgutachten von KI:edu.nrw gibt erste Antworten auf zentrale Fragen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Themen, ob Hochschulen als Anbieterinnen oder Betreiberinnen von KI-Systemen einzustufen sind, welche Verpflichtungen sie im Hinblick auf den Aufbau von KI-Kompetenzen gegenüber ihren Mitgliedern haben und wie mit Hochrisiko-KI oder Open-Source-Systemen umzugehen ist. Das Gutachten zeigt, welche Auswirkungen der EU AI Act (KI-Verordnung) auf den Bildungsbereich hat und welche Handlungsfelder sich daraus ergeben.
Geltung trotz Wissenschaftsprivileg
Eine Schlüsselfrage betrifft das sogenannte Wissenschaftsprivileg: Gilt die Verordnung für Hochschulen überhaupt? Laut Gutachten ist dies in den meisten Fällen so. Wird ein KI-System ausschließlich zu Forschungszwecken entwickelt und genutzt, greift die Verordnung nicht. Sobald aber eine praktische Anwendung erfolgt oder eine solche in Aussicht steht, ist die KI-VO spätestens mit der Inbetriebnahme zu berücksichtigen – auch wenn das System zunächst im Forschungsumfeld eingesetzt wird.
Konsequenzen für Hochschulen
Für Hochschulen bedeutet dies konkrete Aufgaben. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Kompetenz im Umgang mit KI zu sichern, tragen als Betreiberinnen oder Anbieterinnen Pflichten nach der KI-VO und müssen Vorgaben erfüllen, wenn ein System als Hochrisiko-KI gilt. Dies betrifft etwa Anwendungen, die Lernergebnisse bewerten. Auch bei Open-Source-Systemen ist Vorsicht geboten: Obwohl diese formal von der Verordnung ausgenommen sind, schränken weitere Regelungen die Nutzung stark ein. In vielen Fällen muss die KI-VO daher auch hier angewendet werden.
Relevanz über Hochschulen hinaus
Das Gutachten entstand im Rahmen des Projekts KI:edu.nrw, gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Dach der Digitalen Hochschule NRW. Laut Projektleiter Dr. Peter Salden soll die Analyse nicht nur Hochschulen Orientierung geben, sondern auch Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterstützen. Ziel sei es, mehr Klarheit für den gesamten Bildungssektor zu schaffen.
Die im Gutachten behandelten Fragestellungen wurden in einem mehrstufigen Prozess ermittelt. Beteiligt waren nordrhein-westfälische Hochschulen, landesweite Rechtsinformationsstellen sowie weitere Fachleute. So entstand eine fundierte Grundlage für die Beurteilung, wie die KI-VO in der Bildungspraxis zu interpretieren ist.
Quelle: Prof. Dr. Thomas Hoeren: Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen, 2025, DOI: https://doi.org/10.13154/294-13421.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Zentrum für Wissenschaftsdidaktik/ Veröffentlicht am 26.08.2025