Was sich 2026 für Wirtschaft und Verbraucher ändert

Im Jahr 2026 treten zahlreiche neue Vorgaben für die Prüfung von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Produkten sowie für Zertifizierungen und Audits von Unternehmen in Kraft. Neben der klassischen technischen Sicherheit rücken digitale Sicherheit, Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit deutlich stärker in den Fokus. Der TÜV-Verband gibt einen Überblick darüber, welche Neuerungen Unternehmen und Verbraucher im kommenden Jahr betreffen.

Mobilität

Führerscheinumtausch: Frist läuft aus

Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Der Antrag ist bei der zuständigen Führerscheinstelle, der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt am aktuellen Wohnsitz zu stellen. Der neue Führerschein ist jeweils 15 Jahre gültig und erfüllt erhöhte Sicherheitsstandards gegen Fälschungen.
Für Menschen mit Geburtsjahr vor 1953 gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033. Wer den Umtausch versäumt und weiterhin mit einem alten Dokument fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Hauptuntersuchung: Braune Plakette im Jahr 2026

Fahrzeuge, die im Jahr 2026 erfolgreich die Hauptuntersuchung bestehen, erhalten eine braune HU-Plakette mit Gültigkeit bis 2028. Dies betrifft Fahrzeuge mit einem zweijährigen Prüfintervall. Der Fälligkeitsmonat ist an der Zahl in der oberen Position der Plakette ablesbar. Alternativ kann der nächste Termin auch der i-Kfz-App oder der Zulassungsbescheinigung Teil I entnommen werden.
Wird der HU-Termin um mindestens zwei Monate überschritten, drohen bei Kontrollen Bußgelder. Bei längerem Verzug kann zusätzlich eine vertiefte Hauptuntersuchung angeordnet werden, die mit Mehrkosten verbunden ist.

Abgasnorm Euro 7: Neue Anforderungen

Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e als Übergang zur Euro-7-Regelung. Für neu entwickelte Fahrzeugtypen mit neuer Typgenehmigung wird Euro 7 ab dem 29. November 2026 verbindlich, für alle Neuzulassungen dann ab Ende 2027.
Die neue Norm sieht unter anderem eine genauere Erfassung ultrafeiner Partikel vor. Erstmals werden auch Emissionen aus Reifen- und Bremsabrieb berücksichtigt, verbindliche Grenzwerte folgen ab 2030. Zusätzlich werden für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien eingeführt.

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Next-Generation-eCall wird Standard

Für neu entwickelte Fahrzeugtypen ist ab dem 1. Januar 2026 die Ausstattung mit dem Next-Generation-eCall-System verpflichtend. Betroffen sind Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Neuwagen ohne diese Technologie nicht mehr zugelassen werden.
Das neue Notrufsystem übermittelt bei Unfällen umfangreichere Daten als bisher und nutzt moderne Mobilfunknetze wie 4G und 5G. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

Erweiterte Assistenzsysteme vorgeschrieben

Ab dem 7. Juli 2026 dürfen nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die unter anderem über erweiterten Fußgängerschutz, hochentwickelte Notbremssysteme, intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, Müdigkeitswarnsysteme, eine Vorrichtung für Alcolocks, ereignisbezogene Datenspeicherung sowie ein Notbremslicht verfügen.

Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Für 2026 ist das Inkrafttreten der überarbeiteten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geplant. Ziel ist es, E-Scooter und vergleichbare Fahrzeuge stärker an die Regeln des Radverkehrs anzugleichen. Künftig sollen sie auf Radwegen und in Fahrradstraßen grundsätzlich denselben Vorgaben wie Fahrräder unterliegen. Zusätzlich sind höhere technische Anforderungen vorgesehen, etwa bei Beleuchtung, Bremsen und Batteriesicherheit.

Künstliche Intelligenz

AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Ab August 2026 greifen die Transparenzvorgaben des EU AI Act. KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos müssen als solche erkennbar sein. Insbesondere bei Deepfakes oder automatisch erzeugten Beiträgen zu öffentlichen Themen ist eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich.
Nutzer sind außerdem darüber zu informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass entsprechende Hinweise oder technische Markierungen integriert sind.

Cybersicherheit

NIS2-Umsetzungsgesetz verschärft Pflichten

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gelten seit Ende 2025 deutlich strengere Anforderungen an die Cybersicherheit. Ab 2026 ist ein wesentlich größerer Kreis von Unternehmen betroffen. Vorgeschrieben sind umfassende Sicherheitsmaßnahmen, eine schnelle Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen sowie die Einbindung von Lieferketten in Sicherheitskonzepte.
Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Geschäftsleitung. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Produktsicherheit

Produkthaftung wird auf KI und Software ausgeweitet

Ab dem 9. Dezember 2026 gilt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie. Software und KI-Systeme werden darin erstmals ausdrücklich als haftungsrelevante Produkte definiert. Hersteller haften damit auch für Schäden, die durch fehlerhafte Algorithmen oder Software entstehen.
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre KI-Anwendungen den zu erwartenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz im digitalen Umfeld zu stärken.

Nachhaltigkeit

Ökodesign-Verordnung und Recht auf Reparatur

Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung treten ab Juli 2026 zentrale Regelungen in Kraft. Unverkaufte Textilien, Kleidung und Schuhe dürfen von großen Unternehmen nicht mehr vernichtet werden, mittlere Unternehmen folgen ab 2030.
Parallel wird der Digitale Produktpass eingeführt, der ab Juli 2026 für erste Produktgruppen verfügbar sein muss. Zudem ist die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur bis Mitte 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Neue Verpackungsverordnung

Ab dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung anzuwenden. Sie bringt neue Anforderungen an Gestaltung, Recyclingfähigkeit und Schadstoffgrenzen von Verpackungen. Sämtliche Verpackungen müssen recyclingfähig sein, zudem gelten strengere Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS, insbesondere bei Lebensmittelverpackungen.

EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten ab 2026

Im Rahmen der EU-Batterieverordnung greifen ab dem 1. Januar 2026 neue Recyclingquoten für verschiedene Batterietypen. Zusätzlich müssen Hersteller bestimmter Industriebatterien ab Februar 2026 Angaben zum CO₂-Fußabdruck machen. Ziel ist es, die Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus von Batterien transparenter und nachhaltiger zu gestalten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von TÜV-Verband e. V./Veröffentlicht am 19.12.2025