Baden-Württemberg investiert in kleine und mittlere Unternehmen

Baden-Württemberg ist führend in Deutschland, wenn es um Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Stärkung des Eigenkapitals von kleinen und mittleren Unternehmen geht. Diese Gesellschaften spielen eine wichtige Rolle für die mittelständische Wirtschaft.

Seit 2020 ist die Anzahl der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) in Baden-Württemberg von elf auf aktuell 17 UBG dynamisch angewachsen. Die gesamte Bilanzsumme aller UBG im Land betrug 2022 812 Millionen Euro im Vergleich zu 721 Millionen Euro im Jahr 2020. Damit hat Baden-Württemberg die höchste Anzahl an UBG im Vergleich der Bundesländer und verfügt über das größte Investitionskapital. Die meisten UBG sind als regionale Beteiligungsgesellschaften einer Sparkasse konzipiert. Sie stellen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrem Einzugsgebiet Eigenkapital in Form von Minderheitsbeteiligungen zur Verfügung und unterstützen so die mittelständische Wirtschaft in ihrer Region.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betonte, dass die hohe Anzahl und Finanzkraft der UBG in Baden-Württemberg die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der mittelständischen Unternehmen im Land unterstreicht. Besonders das Modell regionaler Unternehmensbeteiligungsgesellschaften habe sich in den letzten Jahren als Erfolgsmodell erwiesen.

Wie alle Unternehmen benötigen auch KMU ausreichend Eigenkapital, um Wachstum und Innovationen zu finanzieren. Zugleich haben sie oft keinen Zugang zur Eigenkapitalbeschaffung über die Börse und suchen vor allem Minderheitsgesellschafter als Investoren. Renditeorientierte Beteiligungsgesellschaften möchten oft die Kontrolle übernehmen. Die UBG fördert die Bereitstellung von Eigenkapital als Minderheitsbeteiligung an KMU.

Beteiligungsgesellschaften können sich in Baden-Württemberg gemäß dem Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz (UBGG) als UBG anerkennen lassen. Sie müssen dabei bestimmte formale Anforderungen erfüllen und während der Anerkennung eine Reihe von Vorgaben einhalten, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus überwacht werden. UBG genießen dabei bestimmte Privilegien wie eine Befreiung von der Gewerbesteuer und eine bevorzugte Kreditgewährung im Falle einer Insolvenz.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Baden-Württemberg / Veröffentlicht am 29.05.2024