Junge Menschen ohne Anschlussperspektive erhalten zusätzliche Angebote
Am Dienstag, den 25. März 2025, verabschiedete das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW“. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, Schülerinnen und Schüler, die beim Übergang von der Schule ins Berufsleben noch keine klare berufliche Perspektive haben, besser zu unterstützen und zu beraten. Die geplante Änderung sieht vor, dass die … Weiterlesen …