Bayern: Vergaberegeln weiterhin vereinfacht

In der Kabinettssitzung vom 19. September beschloss die bayerische Regierung die Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen. Die Erleichterungen, die das Bundesland im Jahr 2020 eingeführt hat, werden weiterhin für alle Beschaffungen beibehalten, die bis zum 31. Dezember 2024 eingeleitet werden.

Daher können bayerische öffentliche Stellen auch in der Zukunft Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 25.000 Euro netto direkt vergeben. Früher lag die Grenze hierfür bei 5.000 Euro. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert von 215.000 Euro bleiben weiterhin erhebliche Vereinfachungen erhalten (zuvor lag dieser Schwellenwert bei 100.000 Euro). Unterhalb des Schwellenwertes können Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb als Verfahren gewählt werden.

Die Verlängerung der vereinfachten Vergabemöglichkeiten wird aus Sicht des Kabinetts dazu beitragen, dass die Verwaltung handlungsfähig bleibt und die „wichtige stützende Wirkung öffentlicher Aufträge für die Wirtschaft“ aufrechterhalten wird.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Vergabe24 GmbH / Veröffentlicht am 02.11.2023