Abmahnung und Rechtsstreit wegen Rabatt bei Online-Apotheke

In der Welt der Online-Apotheken ist ein Rechtsstreit entstanden, der potenziell den Verkauf von Arzneimitteln beeinflussen könnte. Gesund.de steht derzeit vor rechtlichen Konsequenzen aufgrund einer Nikolaus-Aktion, bei der sie einen großzügigen Rabatt von 12 Euro bei einem Bestellwert von 13 Euro angeboten hat. IhreApotheken.de hat daraufhin eine Abmahnung ausgesprochen und die renommierte Kanzlei Friedrich Graf von Westfalen im Auftrag von IhreApotheken.de hat rechtliche Schritte eingeleitet.

Die Abmahnung argumentiert, dass die Rabattaktion von Gesund.de Verbraucher dazu verleitet hat, in Eile und ohne angemessene Überprüfung Arzneimittel zu erwerben, um von dem wirtschaftlichen Vorteil zu profitieren. Die Kanzlei bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das eine ähnliche aggressive Werbung untersagt hat. Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Abmahnung vertritt, weist darauf hin, dass die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln generell unzulässig ist, selbst wenn ein symbolischer Betrag vom Verbraucher verlangt wird.

Douglas argumentiert weiter, dass die Werbeaktion von Gesund.de nicht nur gegen geltendes Recht verstößt, sondern auch eine konkrete Gefahr darstellt. Er verweist auf Erfahrungen und Kommentare von Nutzern, die darauf hindeuten, dass Verbraucher ohne angemessene Überlegung und in großen Mengen Arzneimittel bezogen haben.

Die Abmahnung wirft Gesund.de einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Wettbewerbsgesetz (UWG) vor. Zudem wird behauptet, dass die teilnehmenden Apotheken durch die Werbeaktion gegen ihre Berufsordnungen verstoßen haben.

Nach Ansicht von Douglas handelt es sich bei dem gewährten „Rabatt“ in Wirklichkeit nicht um einen Preisnachlass, da nahezu der gesamte Preis erlassen wird. Er argumentiert, dass solche Rabatte nur erlaubt sind, wenn sie nicht den unangemessenen und übermäßigen Gebrauch von Arzneimitteln fördern. Die Frist für Gesund.de zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde auf den 15. Dezember festgelegt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ApoRisk GmbH / Veröffentlicht am 08.12.2023