Geplante Steuerentlastung für 2024

Die Bundesregierung plant für 2024 eine stärkere Steuerentlastung für Personengesellschaften, Selbstständige und Millionen von Bürgern durch eine erhöhte Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags. Stefan Lange, ein Steuerberater bei Ecovis in Erfurt, kennt die Einzelheiten.

Die Freibeträge, die das Bruttoeinkommen mindern, steigen fast jedes Jahr, was zu einer Verringerung der Steuerlast und einem höheren Nettovermögen führt. Die Regierung hat den Vorschlag der FDP angenommen, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag stärker als geplant anzuheben, um die kalte Progression zu bekämpfen. Diese tritt auf, wenn steigende Verbraucherpreise zu einer höheren Steuerlast führen, da ein erhöhter Lohn in den progressiven Steuertarif fällt. Der Grundfreibetrag ist die Grenze, bis zu der das Einkommen nicht versteuert wird und dient der Sicherung des Existenzminimums.

Die erhöhten Freibeträge kommen nicht nur Angestellten und Privatpersonen zugute, sondern auch Personengesellschaften wie der OHG, der GbR oder Selbstständigen.

Das Einkommen einer Personengesellschaft wird nicht direkt besteuert. Jeder Gesellschafter muss seinen anteiligen Gewinn in der persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern, wobei der Steuersatz progressiv ist.

Für 2024 bedeutet dies eine dritte Tarifzone zwischen 17.006 Euro und 66.760 Euro mit einem Steuersatz zwischen 24 Prozent und 42 Prozent. Die geplanten neuen Freibeträge sehen wie folgt aus:

  • Grundfreibetrag: 11.784 €
  • Kinderfreibetrag: 6.612 €

Die stärkere Anhebung der Freibeträge ist eine Reaktion auf das steigende Bürgergeld ab Januar 2024. Die Politik argumentiert, dass steigende Sozialhilfen auch steuerliche Entlastungen erfordern.

Es ist noch unklar, wann die höheren Steuerfreibeträge in Kraft treten. Es wird vermutet, dass sie rückwirkend zum ersten Januar 2024 im Jahressteuergesetz enthalten sein werden. Stefan Lange von Ecovis in Weimar erklärt, dass dies mit einem hohen bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden sein wird, da Unternehmen ihre Lohnabrechnungsprogramme anpassen müssen. Es könnte also bis Mitte 2024 dauern, bis die Entlastung tatsächlich bei den Bürgern ankommt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft/ Veröffentlicht am 01.02.2024