Freistellungsaufträge komplett ausschöpfen

Sparer verlieren jedes Jahr Milliarden, da viele ihre Freistellungsaufträge nicht komplett ausschöpfen. Jede Person hat Anspruch auf einen Freibetrag von 1.000 Euro für Kapitalerträge pro Jahr. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Sparer-Pauschbetrag vollständig nutzen können und dadurch pro Person bis zu 286,25 Euro an Steuern sparen können.

So können Sie vorgehen:

  • Freistellungsauftrag einrichten: Stellen Sie sicher, dass ein Freistellungsauftrag besteht, um den Sparerfreibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) vollständig zu nutzen.
  • Freistellungsauftrag nutzen: Prüfen Sie, wie viel Kapitalerträge bereits im laufenden Jahr auf Ihren Sparer-Pauschbetrag angerechnet wurden und nutzen Sie den Restbetrag, beispielsweise durch Realisierung von Kursgewinnen, vollständig aus.
  • Ehepartner: Wenn Sie als Ehepaar den Freistellungsauftrag von 2.000 Euro voll ausschöpfen, erhalten Sie steuerfreie Kapitalerträge bis zu diesem Betrag. Dabei spielt es keine Rolle, auf wen das Depot läuft.
  • Kinder: Übertragen Sie frühzeitig Vermögen auf Ihre Kinder und nutzen Sie auch deren Sparer-Pauschbetrag.

Im Jahr 2023 beträgt der Sparerfreibetrag 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Dieser Betrag gilt für alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Kapitalerträge, die diesen Freibetrag nicht überschreiten, bleiben steuerfrei.

So sparen Sie 286,25 € pro Person

Viele Anleger nutzen ihren Freibetrag passiv und zahlen später Steuern auf Erträge, die den Freibetrag überschreiten. Das ist ineffizient und bedeutet den Verlust eines Teils des Steuervorteils.

Um den Freibetrag optimal zu nutzen, sollten Sie aktiv vorgehen:

  • Freistellungsauftrag prüfen: Überprüfen Sie, ob bei Ihrer Bank ein Freistellungsauftrag (in voller Höhe und pro Person) besteht und in welcher Höhe dieser im laufenden Jahr bereits genutzt wurde.
  • Neu verteilen: Verteilen Sie gegebenenfalls den Freistellungsauftrag neu und priorisieren Sie dabei Banken, bei denen Sie ein Depot führen.
  • Kursgewinne prüfen: Prüfen Sie aufgelaufene Kursgewinne bei Aktien, ETFs oder Investmentfonds, die noch nicht realisiert wurden.
  • Realisieren: Verkaufen Sie Fondsanteile, ETFs oder Aktien und realisieren Sie Kursgewinne vor Jahresende, bis der Freibetrag erreicht ist.
  • Steuern sparen: Durch das vollständige Ausschöpfen des Sparer-Pauschbetrages sparen Sie pro Person bis zu 286,25 Euro pro Jahr (siehe Beispiel).
  • Wieder investieren: Investieren Sie den Verkaufserlös von Fondsanteilen, ETFs oder Aktien sofort wieder.
  • Jährlich wiederholen: Behalten Sie diese Vorgehensweise im Blick und sparen Sie dauerhaft Steuern!

Durch die Nutzung dieser Strategien und die bewusste Ausnutzung des Sparerfreibetrags können Sie Ihren Steuervorteil maximieren und Ihre Rendite optimieren – nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Familie.

Beispielrechnung

Eine Einzelperson, die Kursgewinne von 1.000 Euro realisiert hat und den Freibetrag nutzt, spart 263,75 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus: Kapitalertragsteuer (25 Prozent auf Ihre Einkünfte): 1.000 Euro * 25 % = 250 Euro Solidaritätszuschlag: 250 Euro * 5,5 % = 13,75 Euro Falls der Anleger kirchensteuerpflichtig ist, erhöht sich die Ersparnis auf 283,75 Euro (bei 8 % Kirchensteuer) bzw. 286,25 Euro (bei 9% Kirchensteuer): Bei 8 % Kirchensteuersatz: 250 Euro * 8 % = 20 Euro Bei 9 % Kirchensteuersatz: 250 Euro * 9 % = 22,50 Euro

Doppelter Effekt bei Ehegatten

Gemeinsam veranlagte Ehepartner können den Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro vollständig nutzen. Es spielt keine Rolle, auf wen das Depot läuft – ungenutzte Beträge können vom anderen Ehepartner genutzt werden.

Vermögen übertragen

Wenn Ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr jährlich den Freistellungsauftrag von 1.000 Euro für Kursgewinne komplett ausnutzt, bedeutet das eine mögliche Steuerersparnis von 286,25 Euro pro Jahr oder 5.152,50 Euro in 18 Jahren.

Was ist dazu nötig?

Legen Sie Geld für Ihre Kinder am besten direkt auf ihren Namen beiseite, um deren Sparer-Pauschbetrag jedes Jahr optimal auszunutzen.

Alternativ können bereits vorhandene Aktien, Fonds oder ETFs auf Ihre Kinder übertragen werden. Aufgelaufene, aber noch nicht realisierte Kursgewinne gehen so auf das Kind und dessen Steuerpflicht über.

Verluste verrechnen

Neben dem Freistellungsauftrag sollten Sie Ihren Verlusttopf überprüfen. Dieser ermöglicht die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit zukünftigen Gewinnen. Dadurch können Sie mehr Kursgewinne realisieren, ohne den Freibetrag zu überschreiten.

Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag verfällt der nicht genutzte Verlusttopf nicht am Jahresende, sondern kann in die Zukunft übertragen werden.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Personen mit sehr geringem Einkommen wie Rentner oder Kinder können von einer Nichtveranlagungsbescheinigung profitieren. Diese ermöglicht es, Einkünfte aus Kapitalvermögen über den Freistellungsauftrag hinaus steuerfrei zu realisieren.

Schauen Sie nach, ob Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und bei Ihrer Bank hinterlegen können. Das betrifft besonders Personen mit niedrigem Einkommen, wie beispielsweise Rentner oder Kinder. Die Voraussetzung dafür ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit 10.908 Euro.

Kinder, die üblicherweise selten Einkommen haben, können über eine Nichtveranlagungsbescheinigung Kapitaleinkünfte bis zu 10.908 Euro steuerfrei beziehen. Es ist jedoch wichtig, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von fondsfueralle.de | Inhaber Martin Eberhard / Veröffentlicht am 24.11.2023