Historische Entscheidung durch EuGH: Stärkung der Fluggastrechte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Oktober 2023 in einer wegweisenden Entscheidung die Rechte der Flugpassagiere gestärkt, und diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche haben. Der EuGH hat festgestellt, dass Fluggesellschaften auch dann Ausgleichszahlungen leisten müssen, wenn Passagiere vorab über eine Umbuchung informiert wurden. Dieses Urteil hat das Potenzial, die Handhabung von ungewollten Umbuchungen zu verändern und die Rechte der Fluggäste erheblich zu schützen.

Die Gerichtsentscheidung ergab sich aus einem konkreten Fall, in dem eine Passagierin aus Frankfurt am Main ohne ausreichende Vorabinformation von einer Fluggesellschaft umgebucht wurde. Die Klägerin konnte ihren für den nächsten Tag geplanten Flug nach Madrid nicht online einchecken, da sie auf einen Flug umgebucht wurde, der am Vortag stattfand. Dies führte dazu, dass sie nicht nur ihren Hinflug verpasste, sondern auch ihren Rückflug, der mehr als zwei Wochen später geplant war.

Der EuGH entschied einstimmig, dass Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn Passagiere ohne triftigen Grund umgebucht werden und ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, dass sie nicht befördert werden. Diese Entscheidung hebt die bisherige Praxis auf, nach der Fluggäste nur dann Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie innerhalb von zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Flug über die Annullierung informiert werden.

Die Klägerin forderte nicht nur eine Rückerstattung des Flugpreises, sondern auch eine Ausgleichszahlung gemäß der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Das Luftfahrtunternehmen hatte dies zunächst abgelehnt, da es die Frau mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Rückflug über die Umbuchung informiert hatte. Der EuGH entschied jedoch, dass diese Praxis nicht im Einklang mit der Fluggastrechte-Verordnung steht und die Klägerin daher eine Ausgleichszahlung zusteht.

Diese bahnbrechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte die Art und Weise, wie Fluggesellschaften ungewollte Umbuchungen handhaben, grundlegend verändern. Flugreisende können nun darauf hoffen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, selbst wenn sie frühzeitig über eine Umbuchung informiert werden. Dies stärkt die Rechte der Passagiere und schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene in der Luftfahrtbranche.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ApoRisk GmbH / Veröffentlicht am 07.11.2023