Verdachts der Untreue bei Vorstand der Lufthansa AG

Die Lufthansa AG steht in der Kritik aufgrund ihrer verspäteten Rückzahlungen für stornierte Flugtickets, was sowohl für Verbraucher als auch für Aktionäre negative Auswirkungen haben könnte. Kunden müssen ihre Rückforderungen oft gerichtlich durchsetzen, was zu erheblichen Kosten für den Konzern führt und möglicherweise den Gewinn sowie den Aktienkurs negativ beeinflusst. Dies könnte direkte finanzielle Nachteile für Aktionäre und Anleger zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am 25. Juli 2024 Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa AG bei der Staatsanwaltschaft Köln eingereicht, mit dem Verdacht auf Untreue gemäß § 266 StGB. Dr. Stoll & Sauer, eine der führenden Kanzleien im Verbraucher-, Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland, empfiehlt betroffenen Kunden, sich über den kostenlosen Online-Check anwaltlich beraten zu lassen.

Probleme bei der Rückzahlung von Ticketpreisen durch die Lufthansa sind immer wieder Anlass zur Klage. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Kunde hatte Flüge bei der Lufthansa AG im Wert von knapp 27.000 Euro gebucht, die ohne Angabe von Gründen storniert wurden. Laut der Webseite der Lufthansa AG können Kunden ihre Rückerstattung über den Chat Assistant beantragen. Nachdem die Stornierung erfolgt war, erstattete die Lufthansa lediglich 6.000 Euro, behielt jedoch die verbleibenden 21.000 Euro ein. Trotz zahlreicher Anfragen und Telefonate mit dem Kundenservice in Indien reagierte die Lufthansa nicht. Daher reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage auf den ausstehenden Betrag ein. Lufthansa erkannte die Forderung schließlich an und überwies das restliche Geld. Diese Praxis scheint bei stornierte Flügen regelmäßig vorzukommen.

In einem weiteren Fall wurde einem Kunden ein Downgrade angeboten, wobei eine Rückzahlung angekündigt wurde, die jedoch nur teilweise erfolgte. Hier musste ebenfalls Klage eingereicht werden, um die vollständige Rückerstattung zu erreichen. Diese Erfahrungen legen nahe, dass viele Rückforderungen von Verbrauchern nicht erfüllt werden. Erfolgt eine Klage, wie im beschriebenen Fall, ist die Lufthansa verpflichtet, nicht nur den vollständigen Ticketpreis zu erstatten, sondern auch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen und die Prozesskosten zu zahlen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht hierin eine Vermögensminderung der Lufthansa AG, was die Aktionäre direkt betrifft, da Gewinne und Aktienkurse sinken können. Da dieses Vorgehen anscheinend ein typisches und weit verbreitetes Problem darstellt, von dem der Vorstand Kenntnis haben müsste, ohne angemessene Maßnahmen zu ergreifen, könnte dies den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB erfüllen.

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Dr. Stoll & Sauer hat daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet und die Einleitung von Ermittlungen sowie die Klärung des Sachverhalts beantragt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ Veröffentlicht am 06.08.2024