Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Fallstricke

Bei Berufsunfähigkeit kann die Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit in den Versicherungsbedingungen erhebliche Auswirkungen auf die Ansprüche des Versicherungsnehmers haben. Diese Klausel definiert, ob eine Person als berufsunfähig gilt, auch wenn sie in einer ähnlichen Tätigkeit arbeitet und nicht mehr ihren vorherigen Beruf ausübt.

Die Formulierung dieser Klausel variiert, hat aber einen klaren Fokus: Sie legt fest, dass die Versicherung nicht für Berufsunfähigkeit zahlt, wenn die versicherte Person bereits einer vergleichbaren Tätigkeit nachgeht.

Es gibt klare Anforderungen für eine Verweisung: Die neue Tätigkeit muss inhaltlich anders sein als der vorherige Beruf, aber in Bezug auf die Lebensstellung des Versicherten vergleichbar sein. Qualifikationen, Einkommen und andere relevante Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Im Falle einer Verweisung liegt die Beweislast zunächst beim Versicherten. Er muss darlegen, dass die neue Tätigkeit nicht vergleichbar ist. Gelingt ihm das nicht, muss der Versicherer beweisen, dass die Lebensstellung vergleichbar ist.

Die Analyse verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verweisungsklausel genau zu prüfen und sich bewusst zu machen, wie sie die Ansprüche beeinflussen kann. Bei Berufsunfähigkeit ist rechtlicher Rat entscheidend, um die eigenen Rechte zu verstehen und mögliche Ansprüche durchzusetzen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ApoRisk GmbH/ Veröffentlicht am 16.12.2023