In der EU soll das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher:innen eingeführt werden, um defekte Produkte leichter reparieren zu lassen. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben beschlossen, dass Hersteller wie Handys, Kühlschränke oder Staubsauger künftig reparieren müssen. Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, betont, dass diese Einigung ein klares Bekenntnis zur Reparatur und gegen die Wegwerfgesellschaft ist. Sie erklärt, dass die Erleichterung der Reparatur nicht nur die Langlebigkeit von Produkten fördert und Verbraucher beim nachhaltigen Konsum unterstützt, sondern auch neue Arbeitsplätze schafft und Abfall reduziert.
Das Recht auf Reparatur für eine breitere Palette von Produkten wie Kühlschränken und Staubsaugern ist ein wichtiger Schritt, um die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern. Nach den Plänen sollen Geräte innerhalb der gesetzlichen Garantie repariert werden, und Verbraucher:innen sollen nur in Ausnahmefällen ein neues Gerät erhalten. Der TÜV-Verband empfiehlt, das Recht auf Reparatur auf weitere Produkte auszudehnen, um eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern. Derzeit sind einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.
Eine Mehrheit der Verbraucher:innen unterstützt das „Recht auf Reparatur“, wie eine Umfrage des TÜV-Verbands zeigt. Fast vier von fünf Befragten finden das Konzept sinnvoll, obwohl nur wenige mit den Plänen vertraut sind. Entscheidend ist nun die Ausgestaltung des Gesetzes. Verbraucher:innen sollen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, und Reparaturen sollen nicht nur von autorisierten Werkstätten durchgeführt werden, sondern auch von freien Werkstätten. Diese können ihre Qualität durch Zertifizierungen nachweisen, was Verbraucher:innen bei der Auswahl einer Werkstatt helfen kann. Prüfzeichen wie „Ready to Repair“ können ebenfalls Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit erleichtern, da sie bestimmte Anforderungen an Produkte stellen, wie den einfachen Austausch von Komponenten und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von TÜV-Verband e. V./ Veröffentlicht am 02.02.2024