Entwaldungsverordnung birgt laut Spitzenverbänden Risiken

Die EU hat beschlossen, dass ab dem 30. Dezember 2024 Druckerzeugnisse und Verpackungen, die auf Holzbasis hergestellt sind, nur dann in den Handel gebracht werden dürfen, wenn sie keine Verbindung zur Entwaldung oder Waldschädigung haben. Die Branchenverbände BDZV, boev, BVDA, BVDM und MVFP kritisieren jedoch die unerfüllbaren Nachweispflichten, die praxisfernen Vorgaben und die zusätzliche Bürokratiebelastung für Unternehmen.

Obwohl die Branchenverbände das Ziel der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR), die weltweiten Wälder zu schützen, grundsätzlich unterstützen, fordern sie die Bundesregierung und die EU-Kommission in einem offenen Brief dringend auf, die drohenden Risiken, Sanktionen und Belastungen für Unternehmen zu mildern. Sie argumentieren, dass die EUDR in vielen Bereichen praktisch nicht umsetzbar ist, wichtige Werkzeuge fehlen, die Vorgaben unrealistisch sind und es an qualifizierten branchenspezifischen Unterstützungen mangelt.

Die mangelnde Vorbereitung seitens der EU-Kommission könnte dazu führen, dass globale Händler aufgrund der enormen Hindernisse den europäischen Markt verlassen oder dass die Wertschöpfungskette nicht gesetzeskonform ihre Produkte auf den Markt bringen kann. Dies wäre nicht nur eine Gefahr für die Herstellung gedruckter Produkte, sondern auch für kritische Infrastrukturen wie Presseprodukte, Wahlunterlagen, technische Dokumentationen, Etiketten und Verpackungen.

Die Branchenverbände der Druckwertschöpfungskette haben folgende Forderungen:

  • Es sollten keine unerfüllbaren Standards für die Sorgfaltspflicht gelten.
  • Die Auslegung der Vorschriften muss rechtssicher sein.
  • Es sollte einen zeitlichen Aufschub für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen geben.
  • Die Sanktionen sollten aufgeschoben werden, bis alle Pflichten geklärt sind.
  • Es muss geklärt werden, welche Tools für die Geolokalisierung geeignet sind.
  • Die Haftung der Unternehmen für entfernte Zulieferer sollte entschärft werden, und die Übergangsfrist für bereits geschlagenes Holz oder produzierte Produkte sollte verlängert und präzisiert werden.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V./ Veröffentlicht am 15.03.2024