Go-to-Market Gutschein als Starthilfe für Start-ups

Der Go-to-Market Gutschein unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Diese Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur erläutert, dass das Ziel darin besteht, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden. Dieses Förderangebot richtet sich an Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums.

Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Interessierte auf der Themenseite zum Go-to-Market Gutschein und der Seite der Innovationsförderagentur NRW.

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen stehen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies umfasst 1,9 Milliarden Euro EU-Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie die Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteile der Projekte. Es werden Vorhaben aus den Themenbereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen / Veröffentlicht am 28.05.2024