Lieferkettengesetz erfolgreich umsetzen: Stichtag 01.Januar 2024

In Kürze tritt das deutsche Lieferkettengesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Kraft. Lufthansa Industry Solutions hat sechs wesentliche Maßnahmen identifiziert, mit denen Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes in Bezug auf Transparenz und Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten rechtzeitig erfüllen können.

Bereits seit Jahresbeginn müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden das Lieferkettengesetz umsetzen. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, verstärkt auf Menschenrechte und Umweltschutz in ihrer Wertschöpfungskette zu achten. Viele mittelständische Unternehmen haben jedoch Schwierigkeiten, die erforderliche Transparenz in ihren Lieferketten zu schaffen, was zu Verzögerungen bei der Umsetzung führt. Dies kann zu Imageschäden und Bußgeldern führen.

Mit den folgenden sechs Maßnahmen können Unternehmen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes rechtzeitig umsetzen:

  1. Festlegung von Verantwortlichkeiten: Die Geschäftsführung muss mit den Bereichen Einkauf, HR, Finanzen, IT und gegebenenfalls der Rechtsabteilung zusammenarbeiten, um die Verantwortlichkeit im Unternehmen zu klären. Die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten kann helfen.
  2. Risikoanalyse: Unternehmen sollten Transparenz darüber schaffen, unter welchen Bedingungen Vorprodukte hergestellt werden und ob Menschenrechte bei der Rohstoffgewinnung verletzt wurden. Dies umfasst nicht nur direkte Lieferanten, sondern auch deren Sublieferanten. Eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten ist entscheidend, und die Nutzung von Risikodatenbanken kann zusätzliche Hinweise liefern.
  3. Grundsatzerklärung: Jedes Unternehmen muss eine Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie abgeben, in der die festgestellten oder befürchteten menschenrechtlichen und ökologischen Risiken sowie präventive Maßnahmen benannt werden.
  4. Risikomanagement: Die Risikoanalyse sollte mindestens jährlich oder anlassbezogen wiederholt werden und betrifft sowohl den eigenen Geschäftsbereich als auch die direkten Zulieferer. Mitarbeitende im Unternehmen sind für das Risikomanagement verantwortlich.
  5. Beschwerdemanagement: Um Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu schützen, sollte das Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten, damit Betroffene oder Zeugen von Verstößen diese melden können.
  6. Dokumentation der Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt in einem jährlichen Bericht transparent dokumentieren. Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht werden.
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Digitale Lösungen können bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes helfen, da viele Anforderungen datenintensiv sind. Die Wahl des geeigneten Tools kann jedoch für mittelständische Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Externe Berater können bei der Auswahl des richtigen Tools unterstützen und Funktionalitäten ermitteln, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Die Beschäftigung mit dem Lieferkettengesetz kann nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen, sondern auch stabile Lieferketten und eine bessere Position auf dem Markt für Fach- und Führungskräfte gewährleisten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Lufthansa Industry Solutions GmbH & Co. KG. Veröffentlicht am 24.10.2023