Im Jahr 2023 beantragten 2.625 Unternehmen in Österreich für 9.328 Projekte, sowohl eigenbetriebliche als auch in Auftrag gegebene Forschungsprojekte, ein Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für die Forschungsprämie. Die F&E-Investitionen wurden auf 8,6 Mrd. EUR geschätzt, und es wurde ein Förderbetrag von 1,2 Mrd. EUR beantragt. Im Jahr 2022 betrug die Ausschüttung 759 Mio. EUR von den damals angeforderten 1,18 Mrd. EUR.
Etwa 2.100 KMUs in Österreich beantragten 2023 die Forschungsprämie, und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag bei etwa 40 Tagen. Die vorläufige Bilanz zeigt, dass dieses Unterstützungsinstrument von den Unternehmen geschätzt und intensiv genutzt wurde. Die Forschungsprämie setzte ihre Erfolgsgeschichte fort, und nun bleibt abzuwarten, wie die FFG-Gutachter die eingereichten F&E-Projekte bewerten und wie hoch die Ausschüttung für das Jahr 2023 sein wird.
Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), kommentierte die Bilanz der Forschungsprämie 2023 und betonte, dass die 9.328 Anträge von 2.625 Unternehmen die Innovationskraft der österreichischen Wirtschaft in herausfordernden Zeiten unterstreichen. Sie hob die entschlossene Haltung der Unternehmen zur Spitzenposition im technologischen Fortschritt hervor. Martin Kocher, Arbeits- und Wirtschaftsminister, erklärte, dass die Forschungsprämie Unternehmen fördert, die zum Wachstum des Forschungsstandorts in Österreich beitragen. Magnus Brunner, Finanzminister, fügte hinzu, dass die Forschungsprämie zu mehr Arbeitsplätzen beiträgt und sich für den Steuerzahler rechnet, da sie Investitionen in Österreich fördert und dem Land einen spürbaren Standortvorteil im internationalen Kontext verschafft.
Die Forschungsprämie wurde 2002 eingeführt, um Unternehmen zu unterstützen, die in F&E-Aktivitäten investieren und den Forschungsstandort Österreich stärken. Unternehmen können seit 2018 im Rahmen der Forschungsprämie einen F&E-Zuschuss in Höhe von 14 Prozent beantragen. Im zweistufigen Verfahren prüft zunächst ein FFG-Gutachter, ob eine F&E-Aktivität nach dem Frascati-Manual vorliegt. Bei einem positiven Bescheid geht der Antrag an das zuständige Finanzamt, das die angesetzten Kosten anhand der festgelegten Bemessungsgrundlage prüft. Die FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz betonten, dass die hohe Nachfrage der Unternehmen nach der Forschungsprämie im Jahr 2023 den Innovationsstandort Österreich besonders attraktiv macht.
Schätzungen von Statistik Austria zufolge wurden 2023 in Österreich rund 15,4 Mrd. EUR für Forschung und Entwicklung (F&E) ausgegeben, was einer Steigerung von acht Prozent gegenüber 2022 entspricht. Der Anteil der Unternehmensinvestitionen in F&E betrug wahrscheinlich etwa 67 Prozent (10,4 Mrd. EUR). Hierbei wurden neben der Forschungsprämie auch 2,6 Mrd. EUR berücksichtigt, die aus dem Ausland finanziert wurden, hauptsächlich von Unternehmen mit Tochterunternehmen in Österreich.
Die Forschungsprämie fördert alle Betriebe und berücksichtigt bei eigenbetrieblicher Forschung begünstigte Aufwendungen wie Personalkosten für F&E-Angestellte, Ausgaben und Investitionen im Rahmen des F&E-Projekts, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten und seit 2022 einen fiktiven Unternehmerlohn. Begünstigte Aufwendungen für die Auftragsforschung sind die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer, gedeckelt bei einer Million EUR pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate).
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von INNOMAGIC Deutschland GmbH / Veröffentlicht am 11.01.2024