Entlastung für Schausteller in NRW

Nordrhein-Westfalen ist für viele ohne Schausteller und ihre Volksfeste und Märkte nicht denkbar. Mit Veranstaltungen wie der Rheinkirmes in Düsseldorf und der Cranger Kirmes in Herne beheimatet das Land einige der größten und traditionsreichsten Volksfeste Deutschlands. Diese Events ziehen nicht nur Touristen an, sondern sind auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Die Schaustellerbranche hat während der Corona-Pandemie stark gelitten. Das Land hat daher beschlossen, die Branche finanziell und bürokratisch zu entlasten. Dafür wird die Auslegung des Bundesgaststättengesetzes gelockert. Bisher mussten Schausteller für den Ausschank alkoholischer Getränke bei jeder Veranstaltung in jeder Gemeinde eine Erlaubnis beantragen und eine Gebühr zahlen. Das bedeutete einen erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Zukünftig benötigen Schausteller lediglich eine Reisegewerbekarte, die den Ausschank von Alkohol erlaubt, ohne dass sie für jede Veranstaltung in jeder Gemeinde eine separate Erlaubnis einholen müssen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betonte die Bedeutung der Schausteller für das Land und lobte die demokratischen Fraktionen im Landtag für ihren Antrag zur Unterstützung der Branche. Das Wirtschaftsministerium hat schnell einen Erlass erarbeitet, um den zusätzlichen Antrag und die Gebühren abzuschaffen. Nun wird gemeinsam mit den Kommunen die Umsetzung des Erlasses abgestimmt.

In Zukunft genügt in Nordrhein-Westfalen der Besitz einer Reisegewerbekarte für den Ausschank von Alkohol auf temporären Veranstaltungen. Neubaur betonte, dass der Abbau von Bürokratie Detailarbeit sei und dass jeder konkrete Hinweis auf eine Vereinfachung von der Verwaltung schnell bearbeitet werde. Dies sei ein kleiner Schritt für die Verwaltung, aber eine große Entlastung für die Schaustellerbranche.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW / Veröffentlicht am 26.04.2024

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