Finanzamt erstattet Geld bei Anmeldung einer Haushaltshilfe

Durch die Anmeldung einer Haushaltshilfe beim Haushaltsscheck-Verfahren können mehr als 300.000 Haushalte Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Minijobs im Privathaushalt werden steuerlich begünstigt, und wenn die Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist, kann sich dies steuerlich lohnen. Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen Abgaben an die Minijob-Zentrale, können aber bis zu 20 Prozent der Gesamtaufwendungen von ihrer Steuerschuld abziehen, bis zu 510 Euro jährlich.

Besonders bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 284 Euro ist der Steuervorteil im Haushaltsscheck-Verfahren größer als die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bei einem Durchschnittsverdienst von 185 Euro beträgt die monatliche Ersparnis durch die Anmeldung 14,86 Euro.

Im Februar erhalten alle privaten Arbeitgeber von Minijobberinnen und Minijobbern automatisch eine Bescheinigung für das Finanzamt, die den gezahlten Verdienst an die Haushaltshilfe und die darauf entfallenden Abgaben an die Minijob-Zentrale für das vergangene Kalenderjahr enthält.

Erstmals werden die Bescheinigungen für das Finanzamt auch im Minijob-Manager zur Verfügung gestellt. Im neuen Online-Portal der Minijob-Zentrale erhalten bereits registrierte Arbeitgeber den Nachweis in digitaler Form, der bei der nächsten Steuererklärung verwendet werden kann.

Durch den Haushaltsscheck-Rechner auf der Website der Minijob-Zentrale können Privathaushalte einfach die Abgaben für ihre Haushaltshilfe und die Steuerermäßigung berechnen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Minijob-Zentrale/ Veröffentlicht am 09.02.2024