Mehrbelastung für das Verkehrsgewerbe durch Mauterhöhung

Der Straßengüterverkehr stellt in Deutschland mit einem Anteil von 74,6 % die Hauptlast dar. Die Schiene, als mögliche Alternative, ist bereits jetzt komplett ausgelastet, und die Verkehrsmengen werden in den nächsten Jahren sowohl in Deutschland als auch in Europa deutlich ansteigen.

Ab dem 1. Dezember 2023 ist geplant, die Mautbelastung für den Straßengüterverkehr um 83 % zu erhöhen. Diese Erhöhung, die bisher von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb, wird die Wirtschaft und die Gesellschaft mit 7,62 Milliarden Euro zusätzlich belasten und somit die Inflation weiter anheizen.

Die Intention besteht darin, die Maut stärker mit den CO2-Emissionen zu verknüpfen, was über die Forderungen der EU hinausgeht und eigentlich zu einer Steuerung hin zu weniger CO2 im Verkehr führen sollte. Doch es wird erwartet, dass diese Lenkungswirkung nicht eintreten wird, da das vorliegende Gesetz für eine effektive Steuerung unzureichend ist.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Verkehr der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg fordert eine Reform des Mautgesetzes, aber dies sollte schrittweise erfolgen. Es sollten angemessene technologische Alternativen verfügbar sein und ein Zeitrahmen vorhanden sein, der Unternehmen Planungen und eine solide Umsetzung ermöglicht.

Es ist derzeit nicht möglich, den Verkehr verstärkt auf die Schiene zu verlagern, da Fahrzeuge mit Wasserstoff- oder Elektroantrieb entweder nicht verfügbar sind oder zu hohen Kosten erhältlich sind. Die aktuelle Infrastruktur für Elektro-Lkw stößt auf Hindernisse durch überlastete Stromnetze und fehlende Genehmigungen. Außerdem haben Elektro-Lkw geringere Reichweiten, und der Bedarf an Parkflächen würde erheblich steigen, da diese Flächen mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden müssen.

Die Mehreinnahmen aus der Maut sollten in den Ausbau alternativer Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraßen fließen. Gleichzeitig sollten sie für die dringend notwendige Engpassbeseitigung, wie die Sanierung von Brücken oder den Ausbau von Autobahnen, verwendet werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft fordert außerdem die Aussetzung der CO2-Maut, bis entsprechende technologische Alternativen verfügbar sind. Sie betont, dass durch die bereits bestehende CO2-Bepreisung für Diesel bereits eine Lenkungswirkung für alternative Antriebstechnologien vorhanden sei und deshalb auf die Einführung der CO2-Maut verzichtet werden solle.

Die Unternehmen im Verkehrssektor sind grundsätzlich bereit, an Klimazielen mitzuwirken, jedoch erschweren die anstehenden Belastungen durch Mauterhöhungen und CO2-Bepreisungen die Umsetzung neuer Technologien und Investitionen in umweltfreundlichere Fahrzeuge. Es wird betont, dass politische Rahmenbedingungen notwendig sind, um Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen, ohne dass Unternehmen davon negativ betroffen sind.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg / Veröffentlicht am 30.11.2023