Möblierte Wohnung: Wer zahlt für Schäden durch Unwetter?

Unwetterschäden am Haus

Die Rechtslage bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung ist komplex, insbesondere wenn Wohnungen möbliert vermietet werden, erklärt das Infocenter der R+V Versicherung. Laut Christine Gilles, Sachschadenexpertin bei R+V, ist der mitvermietete Hausrat Eigentum der Vermieterseite, und sie sind somit für Schäden verantwortlich. Anders verhält es sich jedoch mit den persönlichen Gegenständen, die von den Bewohnerinnen … Weiterlesen …