Mit diesen Tipps können Angestellte Steuern sparen

Arbeitnehmer können zahlreiche Kosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit von der Steuer absetzen. Obwohl das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr berücksichtigt, können größere Ausgaben wie tägliches Homeoffice, ein Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern, teure Fortbildungen oder berufsbedingte Umzüge diese Pauschale häufig übersteigen. Wenn Arbeitnehmer diese Ausgaben nicht geltend machen, verzichten sie auf eine potenzielle Steuererstattung, die im Durchschnitt 1.095 Euro beträgt.

1. **Entfernungspauschale**

Für den Arbeitsweg können Arbeitnehmer unabhängig vom Verkehrsmittel für die ersten 20 Kilometer jeweils 30 Cent, für jeden weiteren Kilometer 38 Cent geltend machen. Die einfache Strecke, also die Hinfahrt, wird berücksichtigt und das Kilometergeld wird mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert. Sobald der Arbeitsweg mehr als 20 Kilometer beträgt, ist die Werbungskostenpauschale überschritten, was zu einer Steuererstattung führt.

2. **Homeoffice-Pauschale**

Die Pauschale für das Homeoffice beträgt sechs Euro pro Arbeitstag und kann unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers genutzt werden. Es werden maximal 210 Arbeitstage berücksichtigt. Sobald die Höchstzahl der Arbeitstage erreicht ist, übersteigt die Werbungskostenpauschale um 30 Euro.

3. **Fortbildung und Dienstreisen**

Neben Seminargebühren können Fahr-, Park-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Fortbildungen geltend gemacht werden. Für die An- und Abreise sind 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzbar. Eine Hotelrechnung ist für Übernachtungskosten erforderlich, und die Verpflegungskosten können pauschal geltend gemacht werden.

4. **Arbeitsmittel und Möbel**

Gegenstände, die hauptsächlich beruflich genutzt werden, können vollständig abgeschrieben werden. Dazu gehören Aktentaschen, Fachbücher, Büromaterial sowie PC, Monitor, Drucker, Notebook oder Handy. Wenn ein einzelner Gegenstand inklusive Mehrwertsteuer mehr als 952 Euro kostet, wird er über mehrere Jahre abgeschrieben.

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5. **Internet und Telefonie**

Telefonkosten können entweder mit 20 Prozent der Telefonrechnung, begrenzt auf 20 Euro pro Monat, abgesetzt werden, oder durch eine Schätzung auf Basis von Einzelgesprächsnachweisen. Alternativ ist auch eine Schätzung durch eine dreimonatige Aufzeichnung und Hochrechnung aufs Jahr möglich.

6. **Arbeitszimmer**

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können uneingeschränkt abgesetzt werden, sofern es den beruflichen Tätigkeitsmittelpunkt darstellt. Die Ausgaben für Miete, Darlehenszinsen, Energie- und Nebenkosten, Grundsteuer und Gebäudeversicherung können anteilig geltend gemacht werden.

7. **Berufsbedingte Umzugskosten**

Umzugskosten im Zusammenhang mit einem Jobwechsel oder einer Versetzung können weitgehend abgesetzt werden. Dazu gehören Kosten für Umzugsunternehmen, Mietfahrzeuge, vorübergehende doppelte Mietzahlungen sowie Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder Treffen mit dem Vermieter.

8. **Arbeitskleidung**

Berufstypische Kleidung, die nicht privat genutzt werden kann, ist absetzbar. Dazu gehören Uniformen, Schutzbekleidung, Arbeitskittel oder Blaumänner. Auch Reinigungskosten können geltend gemacht werden, entweder durch Pauschalen oder durch individuelle Aufzeichnungen.

9. **Bewerbungskosten**

Ausgaben im Zusammenhang mit der Jobsuche können abgesetzt werden, auch wenn sie nicht erfolgreich war. Dazu gehören Kosten für Bewerbungsmappen, Bewerbungsratgeber, Inserate und Bewerbungsfotos sowie Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen für Bewerbungsgespräche.

10. **Versicherungen und Mitgliedschaften**

Beiträge zu Berufshaftpflicht-, Berufsunfall- oder Arbeitsrechtschutzversicherungen sowie zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sind absetzbar.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. / Veröffentlicht am 28.05.2024