Steuern sparen mit erhöhten Homeoffice-Pauschalen

Das Homeoffice hat sich in der Arbeitswelt etabliert, und entsprechend hat der Gesetzgeber reagiert, indem er die Homeoffice-Pauschalen dauerhaft entfristet und erhöht sowie die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer angepasst hat. Die Steuerexperten von Ecovis erklären, was jetzt zu beachten ist.

Wenn Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, stellt sich die Frage, wer die Kosten dafür trägt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihren Mitarbeitern alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Computer, Laptop oder Telefon, erklärt André Rogge, Steuerberater bei Ecovis in Dresden. Laufende Telefonkosten können Arbeitgeber pauschal bis zu 20 Prozent (maximal 20 Euro pro Monat) erstatten, ohne Einzelnachweis. Alternativ dazu können Arbeitnehmer den beruflichen Anteil für das gesamte Jahr für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten nachweisen. Internetkosten können bis zu 50 Euro monatlich pauschal erstattet werden, sofern sie nachgewiesen werden.

Steuern sparen mit der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft auf sechs Euro pro Tag erhöht und kann bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen, für bis zu 210 Tage im Jahr. Diese Pauschale gilt auch ohne ein separates Arbeitszimmer. Allerdings kann sie nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können jedoch schneller über den Pauschbetrag kommen und zusätzliche Kosten geltend machen.

Wenn Ehepartner gemeinsam im Homeoffice arbeiten, können beide die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen, um Familien ohne separates Arbeitszimmer zu entlasten. Die Arbeitszeit im Homeoffice muss dokumentiert und glaubhaft gemacht werden. „Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Angaben in der Steuererklärung konsistent sind. Ein Abzug von Pendler- und Homeoffice-Pauschale am selben Tag ist nicht möglich“, erklärt Rogge.

Häusliches Arbeitszimmer

Für ein eigenes Arbeitszimmer können pauschal 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Mit Nachweis können auch höhere tatsächliche Kosten berücksichtigt werden. „Es ist ratsam, zu prüfen, welche Option für Sie am vorteilhaftesten ist: die Homeoffice-Pauschale oder das Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers. Dabei sollten auch weitere Werbungskosten und Angaben zur Pendlerpauschale berücksichtigt werden“, empfiehlt Steuerberater Rogge von Ecovis.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft / Veröffentlicht am 02.04.2024