Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen benötigt mehr selbstständige Frauen und Unternehmerinnen. Im Jahr 2022 wurden 31 Prozent der gewerblichen Gründungen von Frauen durchgeführt, während es in den freien Berufen etwa 52 Prozent waren. Bislang waren diese Frauen benachteiligt, wenn es um gesetzlichen Schutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt geht. Auf Initiative von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat das Landeskabinett beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag zum Mutterschutz für Selbstständige einzubringen, um Nachteile während der Schwangerschaft und nach der Entbindung abzubauen.
Anlässlich des Weltfrauentages hat Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in Düsseldorf mit Unternehmerinnen über die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, Schwangerschaft und Elternzeit diskutiert.
Wirtschaftsministerin Neubaur betonte, dass der Mutterschutz für Selbstständige längst überfällig sei. Es sei wichtig, dass alle, die ein Kind bekommen, auch gesetzlichen Schutz erhalten. Eine Schwangerschaft dürfe nicht das Ende der unternehmerischen Existenz bedeuten. Sie betonte weiter, dass es notwendig sei, das unternehmerische und volkswirtschaftliche Potenzial von Frauen zu nutzen. Deshalb setze sie sich im Bundesrat für einen gleichwertigen Mutterschutz ein.
Das Grundgesetz gewährt Müttern Schutz und Fürsorge, während das Mutterschutzgesetz nur für Frauen in Beschäftigungsverhältnissen gilt. Selbstständige Frauen müssen finanziell für die Zeit vor und nach der Geburt vorsorgen, in der sie nicht arbeiten können. Dies führt zu Einnahmeausfällen und Auftragseinbußen. Besonders junge Unternehmen, die oft keine Rücklagen haben, sind gefährdet. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, den Frauenanteil bei Gründungen und in der Führung von Unternehmen zu erhöhen und gleichwertige Bedingungen für Frauen und Männer in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW / Veröffentlicht am 08.03.2024