Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung durch Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 Bußgelder in Höhe von 1,435 Mio. Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt, im Vergleich zu 1,15 Mio. Euro im Vorjahr 2022.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass trotz des Rückgangs der Beschwerdezahlen viele Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Vorgaben bei Werbeanrufen missachten. Dies führte zu besonders hohen Bußgeldern im Jahr 2023, obwohl die Beschwerdezahlen deutlich gesunken sind. Die Bundesnetzagentur setzt konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung ein.

Der hohe Bußgeldbetrag 2023 resultiert aus zahlreichen schwerwiegenden Fällen, in denen Unternehmen bewusst gegen die gesetzlichen Vorgaben verstießen. Besonders betroffen waren Unternehmen im Energiesektor und von ihnen beauftragte Callcenter. Im Energiesektor wurden allein in drei Verfahren Bußgelder von jeweils 285.000 € und in einem Verfahren von 275.000 € verhängt.

Ein besonderes Merkmal war, dass in vielen Fällen der eigentliche Anlass des Anrufs zunächst verschleiert wurde. Die Anrufer gaben sich fälschlicherweise als aktuelle Energieversorger oder Vergleichsportale aus, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und sie dann zur Preisgabe persönlicher Daten zu drängen.

Im Jahr 2023 gingen insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen ein, im Vergleich zu 64.704 im Vorjahr 2022. Dieser Rückgang wird auf das konsequente Vorgehen der Bundesnetzagentur und die veränderte Lebenssituation nach den Pandemiejahren zurückgeführt. Dennoch bleibt die Beschwerdeanzahl mit fast 35.000 Eingängen hoch.

Die meisten Beschwerden betrafen erneut die „Energieversorgung“ mit rund 5.600 Beschwerden, gefolgt von „Gewinnspiel“ und „Bauprodukte“ mit etwa 5.400 bzw. 5.300 Beschwerdeeingängen.

Die gemeldeten Werbeanrufe zeigten einen Trend zu schweren Belästigungen und bewussten Rechtsverletzungen. Die Bundesnetzagentur ging gegen mehrere auffällige Unternehmen vor, die die Angerufenen durch fortwährende, aggressive Anrufe oder Täuschungsmanöver belästigten.

Die Bundesnetzagentur führte auch Verfahren zu den seit zwei Jahren geltenden Transparenzregeln für Telefon-Werbeeinwilligungen durch. Unternehmen sind verpflichtet, diese Einwilligungen lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen / Veröffentlicht am 19.01.2024