Missbrauchsgefahr bei Krankschreibungen per Telefon

Ab dem 7. Dezember 2023 wird die Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon wieder eingeführt. Diese Maßnahme, die während der Corona-Pandemie bei Atemwegserkrankungen vorübergehend galt, soll nun dauerhaft für alle Krankheitsbilder gelten, sofern ein leichter Verlauf absehbar ist und die Patienten der Praxis bekannt sind. Nicolas Ziebarth, Leiter des Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am ZEW Mannheim und Professor an der Universität Mannheim, äußerte sich dazu folgendermaßen:

Die permanente Einführung der telefonischen Krankschreibung sei zunächst positiv zu bewerten. Sie entlaste Arztpraxen und verringere das Risiko von Ansteckungen in überfüllten Wartezimmern. Dadurch trage sie dazu bei, Abläufe im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Allerdings bestehe bei einem niedrigschwelligen Angebot die Gefahr ungerechtfertigter Krankschreibungen. Dies könnte zu höheren Kosten für Arbeitgeber führen und Arbeitsprozesse beeinträchtigen. Daher sei es wichtig, die Inanspruchnahme der telefonischen Krankschreibung sowie deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wissenschaftlich zu bewerten, um die Regelung künftig auf einer fundierten Basis anpassen zu können.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim / Veröffentlicht am 01.12.2023